Auch wenn damit die Frage nach den künftigen Anteilen inländischer Aktien in einem Fonds für die Zukunft nicht beantwortet werden kann, bieten die im Bundesanzeiger veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen der Vergangenheit oder der letzte Jahresbericht einen guten Anhaltspunkt für die geschätzten Auswirkungen in der Zukunft. Aus beidem lässt sich die Höhe inländischer Dividendenerträge pro Fondsanteil herauslesen.
Sind diese Daten nicht greifbar oder reicht ein pragmatischer Blick, kann auch mit dem aktuellen kumulierten Anteil an inländischen Aktien über alle Fonds der Stiftung gearbeitet werden. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick der Auswirkungen bei verschiedenen Aktienanteilen. Es wird eine Dividendenrendite auf deutsche Aktien im Durchschnitt von 2,5 Prozent pro Jahr unterstellt.
Wegen der Vorgabe des Vermögenserhalts liegen die Aktienanteile gemeinnütziger Stiftungen häufig bei maximal 30 Prozent oder weniger. Dies deckt sich mit den Anlagerichtlinien der überwiegenden Anzahl der „Stiftungsfonds“, die meist einen Aktienanteil von maximal 30 Prozent oder 35 Prozent haben. Innerhalb dieses Aktienanteils sind inländische Aktien gegenüber ausländischen Aktien häufig niedriger repräsentiert, die Anteile inländischer Aktien liegen nicht selten bei 10 Prozent oder weniger.
Es bleibt also festzuhalten, dass in der durchschnittlichen Publikumsfonds-Kapitalanlage einer gemeinnützigen Stiftung der negative Effekt aus der Investmentsteuerreform ab 2018 wahrscheinlich zwischen -0,02 Prozent pro Jahr und -0,04 Prozent pro Jahr bezogen auf das Gesamtanlagevolumen liegen wird.
Möglichkeiten der Steuerbefreiung und -erstattung
In Zeiten ausbleibender Erträge und der damit einhergehenden Herausforderung, den Stiftungszweck zu erfüllen, sind jedoch auch wenige Basispunkte nicht zu vernachlässigende Beiträge zum Gesamtertrag der Stiftung. Darum sind die Möglichkeiten für eine eventuelle Steuerbefreiung der obigen inländischen Erträge ab 2018 zu prüfen.