Produktpassrechte adé Die möglichen Brexit-Folgen für britische Asset Manager

Dr. Carsten Wittrock vom Beratungsunternehmen zeb: Der Brexit wird Folgen für die europäische Fondsindustrie und gerade britische Anbieter haben.

Dr. Carsten Wittrock vom Beratungsunternehmen zeb: Der Brexit wird Folgen für die europäische Fondsindustrie und gerade britische Anbieter haben. Foto: zeb

Der Brexit steht fest, aber nicht, ob Briten und Kontinentaleuropäer  gemäßigt oder hart auseinandergehen. Die Verhandlungen dazu laufen. Was heißt das nun für in Großbritannien ansässige Fondsgesellschaften? Worum geht es eigentlich?

Zunächst die Zahlen: Das verwaltete Vermögen in Großbritannien belief sich im Jahr 2015 auf 9,4 Billionen Euro, was 41 Prozent des gesamten verwalteten Vermögens in der Europäischen Union (EU) von rund 23,1 Billionen Euro entspricht. Das weltweit verwaltete Vermögen beläuft sich auf mehr als 69 Billionen Euro.

Rund 62 Prozent (5,7 Billionen Euro) des gesamten verwalteten Vermögens in Großbritannien werden im Auftrag von inländischen Anlegern und 42 Prozent (3,8 Billionen Euro) im Auftrag von Kunden aus Übersee verwaltet, von denen wiederum 2,0 Billionen Euro von europäischen Kunden außerhalb Großbritanniens stammen. Diese Vermögenswerte sind von den Auswirkungen des Brexit betroffen.

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Bis März 2019, wenn Großbritannien die EU verlässt, können Asset Manager mit Sitz in Großbritannien aufgrund der Mifid-Passrechte in der Regel institutionelle und private Kunden in EU-Mitgliedstaaten bedienen, ohne Zweigniederlassungen in diesen Ländern gründen zu müssen. Dies ermöglicht es Investmentgesellschaften, (grenzüberschreitende) Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf der Grundlage der Zulassung durch ihre nationalen Regulierungsbehörde zu erbringen.

Produktpassrechte nach den EU-Richtlinien OGAW und AIFMD erlauben es Asset Managern, bestimmte Anlageprodukte, für die sie von ihren zuständigen nationalen Regulierungsbehörden Zulassungen erhalten haben, ohne weitere Überprüfung an Investoren in jedem anderen EU-Land vermarkten zu können.

Produktpässe ermöglichen auch eine Domizilierung der Verwaltungsgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat als der Fonds selbst. Aufgrund dieser Vereinbarungen sind Irland und Luxemburg zu zentralen Gateways für EU-Fonds geworden. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über bestehende EU-Passrechte.

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Was passiert nun 2019? Nach dem Brexit sind drei Szenarien möglich:

  1. Großbritannien verbleibt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und erhält sogenannte Äquivalenzanerkennungen für den Marktzugang sowie Passrechte, die auf EU-Ebene verhandelt werden. Ein solches Szenario wäre vergleichbar mit der Behandlung von Norwegen.
  2. Großbritannien wird ein Nicht-EWR-Drittland und erhält Äquivalenzanerkennungen für den Marktzugang, die auf Länderebene ausgehandelt werden müssen (vergleichbar mit der Behandlung der Schweiz).
  3. Großbritannien wird ein Nicht-EWR-Drittland und erhält keine Äquivalenzanerkennungen für den Marktzugang, das heißt es müssen neue Zugangsregelungen auf Länderebene ausgehandelt werden. Dies wäre vergleichbar mit der Behandlung der USA, von Japan oder Hongkong.