Kategorie: Anlagevorschlag
Bei den eingereichten Anlagevorschlägen verzeichnete die Fuchs | Richter Prüfinstanz im Vergleich zu den Vorjahren zunehmende Qualität: Keine inhaltslosen Imagebroschüren oder halbherzigen Offerten mehr, stattdessen habe die überwiegende Mehrheit der Anbieter versucht, die Anforderungen sowohl inhaltlich als auch formal zu erfüllen, so die Tester. Formale Kriterien waren unter anderem die ausführliche Darlegung der Kosten und Hinweise zur künftigen Anlagerichtlinie.
Wieder übernahmen – unabhängig voneinander – zwei Häuser die Auswertung: PSP aus München, eine Steuerkanzlei mit angeschlossenem Family Office, und Dr. Jörg Richter, Gründungspartner der Fuchs | Richter Prüfinstanz, mit den Geschäftsbereichen Kanzlei für Vermögen und Institut IQF. Anschließend wurden die Ergebnisse zwischen den Experten abgeglichen und diskutiert. Daraus resultierte, welche zehn Bewerber in die Endauswahl-Runde, den Beauty Contest, einzuladen waren.
Nicht in die Endauswahl schaffte es beispielsweise die HSH Nordbank, deren Vorschlag laut Prüfern lieblos und ohne echtes Bemühen zusammengestellt wirkte. Auch die Bethmann Bank konnte die Tester mit ihrem Vorschlag einer Aktienquote von maximal 100 Prozent nicht überzeugen. Oftmals schafften es Anbieter - wie im Fall von Hauck & Auhäuser und der Hypovereinsbank - wegen fehlender Anlagerichtlinien oder dem Verzicht auf Nennung der Gewinner und Verlierer im Vergleichsdepot nicht in die Top-Ränge.
Einzug in den Beauty Contest hielt indessen, wer sich intensiv mit den Wünschen der Stiftung auseinandersetzte, den Testern also den Investmentansatz, die konkreten Vorschläge für die Anlage, einen ausführlichen Stresstest, die Gewinner und Verlierer, die Performance eines vergleichbaren Depots sowie die Darlegung der Kosten, ergänzt um den Entwurf einer Anlagerichtlinie, zur Verfügung stellte.