Erfahrungen aus der Praxis Wie sich illiquide Anlagen ins Portfolio einbetten lassen

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Informationsasymmetrie

Wie erwähnt, erfolgt die Umsetzung illiquider Anlagen meist mittels kollektiver Anlagegefäße. Somit wird die Vermögensverwaltung an einen Spezialisten delegiert und kann nicht, wie beispielsweise bei Aktien, vom Investor selbst übernommen werden. Durch diese Delegation entsteht eine Informationsasymmetrie zwischen dem Investor (Principal) und dem Vermögensverwalter (Agent), da der Vermögensverwalter besser über das Portfolio Bescheid weiß als der Investor. Diese Informationsasymmetrie ist bei illiquiden Anlagen deutlich ausgeprägter als bei liquiden Anlagen. Ohne geeignete Vorkehrungen hat der Auftraggeber (Investor) keine Chance zu beurteilen, wie sich der Auftragnehmer (Vermögensverwalter) verhält und ob er allein im Interesse des Auftraggebers handelt. In der Fachliteratur spricht man von der Principal-Agent-Problematik und von Moral Hazard.

In dieser Ausgangslage ist es zentral, dass sich der Investor mit den folgenden Fragestellungen auseinandersetzt: 

  • Was ist der „wahre“ Wert der Anlagen und wie kann die Anlageleistung beurteilt werden?
  • Wie funktioniert das Gebührenmodell und welche Anreize werden damit gesetzt?
  • Wie kann der Vermögensverwalter über die Laufzeit des Produkts überwacht werden?

Schwierigkeiten bei der Bewertung

Bei börsennotierten Instrumenten erfolgt die Bewertung der Wertschriften durch den Markt (mark-to-market). So ist der Marktpreis einer Aktie oder eines ETFs laufend im Depot des Investors beobachtbar. Für illiquide Anlagen kann naturgemäß kein Marktpreis beobachtet werden und die Ermittlung des Wertes muss anhand von Bewertungsmodellen (mark-to-model) erfolgen. Dabei bestehen ein gewisser Ermessensspielraum und zum Teil wesentliche Unsicherheitsfaktoren.

Die hohe Unsicherheit über den aktuellen Wert des Investments ist bei vielen illiquiden Anlagen demnach unumgänglich. Eine abschließende Beurteilung des Wertes der Anlagen in einem Fonds und damit auch die Beurteilung der Anlageleistung eines Vermögensverwalters ist deshalb erst nach der Liquidation aller Vermögenswerte, also im Extremfall erst nach 30 Jahren, abschließend möglich.