Gebührenstruktur Welche Kosten bei Private-Equity-Fonds marktüblich sind

Philippe Roesch ist Geschäftsführer von RIAM Alternative Investments, einer unabhängigen Beratungsboutique für Private-Equity-Investments.

Philippe Roesch ist Geschäftsführer von RIAM Alternative Investments, einer unabhängigen Beratungsfirma für Private-Equity-Investments. Foto: privat

Noch nie wurde der Anlageklasse Private Equity so viel Kapital von Pensionskassen, Lebensversicherungen, Versorgungswerken und auf der privaten Seite von hoch vermögenden Personen oder Family Offices zugesagt. Grund hierfür ist sicherlich nicht nur die noch relativ begrenzte Anzahl vorhandener Alternativen bei der Kapitalanlage, sondern auch die geringere Abhängigkeit der Private-Equity-Investments von den Finanzmärkten sowie die zu erzielenden hohen zweistelligen Renditen. Allerdings müssen Investoren auch die Vehikel-Kosten der Private-Equity-Investments berücksichtigen. Sie können die Nettorenditen erheblich schmälern.

Rabatt für Erstzeichner und größere Kapitalzusagen

Denn wie setzt sich die Gebührenstruktur bei Private-Equity-Fonds zusammen? Die Private-Equity-Manager, im Englischen General Partners (GP) genannt, stellen den Fondsinvestoren, den Limited Partners (LP), eine Verwaltungsgebühr in Rechnung. Meist geschieht das vierteljährlich. Dieses Entgelt soll dafür da sein, die anfallenden operativen Fondskosten abzudecken.

In dieser Logik fällt die Gebühr unabhängig vom Investitionserfolg an und beträgt in der Regel und je nach Höhe des Fondsvolumens 1,5 bis 2,0 Prozent des vom Investor zugesagten Kapitals. Viele Fondsmanager bieten mittlerweile sogenannten Erstzeichnern unter den Investoren einen Rabatt auf diese Gebühr, das Gleiche gilt für größere Kapitalzusagen von Großinvestoren, die auch in Genuss einer reduzierten Verwaltungsgebühr kommen. Diese Konditionen sollten bei der Fondsauflegung transparent dargestellt werden.

 

Nach Ablauf der Investitionsperiode, die meistens fünf Jahre beträgt, wird diese Gebühr in der Regel nur noch auf der Basis des tatsächlich investierten Kapitals beziehungsweise Nettoinventarwerts des Fonds berechnet und liegt daher in Prozent niedriger.

Ein Beispiel: Bei einer Fondsgröße von 250 Millionen Euro nehmen die Fondsmanager bei 2 Prozent Gebühren zunächst jährlich 5 Millionen Euro ein. Diese Summe deckt die Personal-, Büro-, Reise- und sonstigen Kosten ab. Bei noch größeren Fonds lassen sich die 2 Prozent nicht mehr mit den tatsächlichen operativen Kosten rechtfertigen: So liegt die anfängliche Verwaltungsgebühr eines typischen US-amerikanischen oder pan-europäischen Buyout-Fonds im Mid-Market-Bereich bei einem Fondsvolumen von 3 Milliarden Euro bei 60 Millionen Euro vereinnahmten Gebühren jedes Jahr. Diese dürften in der Regel die tatsächlichen Kosten des Fondsmanagements weit übersteigen.

Und global agierende Fonds können vom Volumen her sogar 10 bis 20 Milliarden US-Dollar oder mehr groß sein und entsprechend hoch die vereinnahmten Gebühren ausfallen. Entscheidend ist, dass damit die Interessengleichheit zwischen Private-Equity-Manager und -Investoren bedroht wird, da der Manager auch unabhängig vom Investitionserfolg des Private-Equity-Fonds sehr gut verdienen kann. Kleinere Fonds hingegen können Schwierigkeiten haben, überhaupt oder ausreichend Top-Manager anzuziehen, da sie schlichtweg von den Verdienstmöglichkeiten her nur wenig attraktiv sind.  

In der Regel nehmen die Fondsmanager von den Portfoliounternehmen noch zusätzliche Transaktions-, Portfoliomanagement- oder sonstige Beratungsgebühren ein. Diese rechnen die meisten aber mittlerweile teilweise bis vollständig auf die Verwaltungsgebühr an oder schreiben sie dem Fonds gut, das sogenannte Partial or Full Fee Offset. Außerdem ermöglichen mittlerweile viele Fondsmanager ihren größten Investoren, sich an den Portfoliounternehmen über ein Co-Investment zu beteiligen – ganz ohne Managementgebühr. Am Kapitaleinsatz gemessen sinkt damit die bezahlte Durchschnittsgebühr.