VuV-Umfrage Vermögensverwalter halten Mifid-II-Zielmarktvorgaben für sinnlos

Andreas Grünewald ist Vorstandsvorsitzender des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV).

Andreas Grünewald ist Vorstandsvorsitzender des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV). Foto: VuV

Zügelloser Bürokratismus überdeckt die guten Ansätze von Mifid II, so überschreibt der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland (VuV) eine nichtrepräsentative Umfrage unter seinen Mitgliedern. 127 von aktuell 287 im Verband engagierten Unternehmen haben ihre Erfahrungen mit der seit 2018 geltenden EU-Finanzmarktrichtlinie geteilt.

Bis Ende April 2018 hatten 23 Prozent der befragten Vermögensverwalter Mifid II bereits vollständig umgesetzt, etwa 60 Prozent die Maßnahmen der neuen Vorgaben weitgehend abgeschlossen. 15 Prozent der Teilnehmer sind die Vorgaben der neuen Richtlinie bisher nur teilweise angegangen.

Positiv: Kostentransparenz und Zuwendungsverbot

Von den neuen Vorgaben seit 3. Januar 2018 halten die unabhängigen Vermögensverwalter sechs Bereiche für besonders bedeutsam: Kostentransparenz, Zielmarktbestimmung, Geeignetheitsprüfung, Zuwendungsverbot, Sachkundenachweis und Telefonaufzeichnung. Den größten Mehrwert für ihre Mandanten sehen 66 Prozent der Befragten in der Einführung der Kostentransparenz. Die vorgeschriebene Aufschlüsselung der entstehenden Kosten vorab ermögliche einen kritischen Blick auf das Rendite-Kosten-Verhältnis und einen Wettbewerbsvergleich gegenüber anderen Anbietern.

Auch das strikte Zuwendungsverbot in der Vermögensverwaltung sehe etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmer positiv und als unabdingbares Merkmal einer unabhängigen Vermögensverwaltung. Mit 42 Prozent ebenfalls positiv bewertet werde der Umstand, dass die Kundenbetreuer die erforderliche Sachkunde nachweisen und aufrechterhalten müssen. Dass Know-how nunmehr nicht nur behauptet, sondern auch nachgewiesen werden müsse, werde als logische Konsequenz des hohen Qualitätsstandards angesehen, den sich die Branche der Vermögensverwalter selbst auferlegt.

Zielmarktvorgaben sind in der Finanzportfolioverwaltung sinnlos

Deutlich ablehnend äußern sich 83 Prozent der Teilnehmer gegenüber der Zielmarktbestimmung. Der damit verbundene Bürokratismus stehe in keinem Verhältnis zum Nutzwert für Anleger. Die Vorgaben würden die Dienstleistung verkomplizieren: Gerade bei der Finanzportfolioverwaltung sehen Vermögensverwalter die Zielmarktbestimmung als irrelevant und nicht passend an.