Die Helmuth Newin Group ist kein nach Paragraph 32 KWG zugelassenes Institut. Das hat die Bafin jetzt in einer Mitteilung klargestellt.
Man habe der Helmuth Newin Group keine Erlaubnis zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt, ein Unternehmen dieses Namens stehe nicht unter ihrer Aufsicht, so die Bafin.
Das Unternehmen mit angeblichen Geschäftssitzen in Regensburg und Zürich bietet im Internet unter www.helmuth-newin.com Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, darunter Private Banking und Asset Management.
Eine angebliche Adresse der Helmuth Newin Group entspricht der eines deutschen Versicherungsmaklers mit dem Vorstandsvorsitzenden Helmuth Newin. Helmuth Newin erklärte, dass weder er persönlich noch sein Unternehmen irgendeine geschäftliche oder sonstige Verbindung zum angeblichen Vermögensverwalter unterhalten. Er habe durch die Warnung der Bafin von der Website erfahren.