Directors‘ Dealings
Bafin will Schwellenwert für Eigengeschäfte anheben
Führungskräfte sollen mehr Spielraum für Eigengeschäfte erhalten. Die Bafin will den Schwellenwert anheben. Kommt die Anhebung, würde das nicht meldepflichtige Gesamtvolumen verhältnismäßig stark wachsen.
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt am Main: Die Aufsicht hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die sie bis Ende August zur Konsultation stellt.
Bildquelle: Kai Hartmann Photography / Bafin
Die Bafin plant, den Schwellenwert für Eigengeschäfte von Führungskräften, sogenannte Directors‘ Dealings, anzuheben. Die Aufsicht will dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die sie bis zum 31. August 2019 zur Konsultation stellt. Danach müssen Führungskräfte vom 1. Januar 2020 an derartige Geschäfte erst melden, wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro erreichen.
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Bisher liegt der Schwellenwert laut Artikel 19 Absatz 9 Marktmissbrauchsverordung (MAR) bei 5.000 Euro. Die nationalen Aufsichtsbehörden können aber unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, den Schwellenwert auf 20.000 Euro anzuheben. Von dieser Möglichkeit will die Bafin mit der Allgemeinverfügung nun Gebrauch machen.
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