Deutsche Bank und Commerzbank Nach gescheiterter Fusion rücken Nachranganleihen in den Fokus

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Gerade die Deutsche Bank steht vor erheblichen Herausforderungen auf der Ertragsseite. Kostenreduzierende Überprüfungen jeder Konzerneinheit inklusive eines möglichen Verkaufs von Einheiten wie zum Beispiel der DWS sind zeitnah durch den Vorstandsvorsitzenden Christian Sewing zu beantworten. Messen lassen muss er sich an seinen Aussagen, das „Ziel für die bereinigten Kosten von 21,8 Milliarden Euro für 2019 zu erreichen“ und „das Ziel einer Rendite nach Steuern auf das materielle Eigenkapital (RoTE) von mehr als 4 Prozent im Jahr 2019 zu erreichen“.

Neben dem Widerstand der Arbeitnehmervertreter war in der Sondierungsphase vor allem auch die mangelnde Unterstützung der Investorenseite auffällig. Trotz des Anstiegs der harten Kernkapitalquote auf 13,7 Prozent kann künftiger Kapitalbedarf vor dem Hintergrund einer schwachen Profitabilität beziehungsweise zu geringer Gewinne nur unter großen Zugeständnissen gedeckt werden. Des Weiteren sind Kosteneinsparungen nur auf Basis eines tragfähigen Konsenses erreichbar.

Der Widerstand der Gewerkschaften wird den Prozess erschweren und somit wertvolle Zeit kosten. Das ist unter Beachtung der Ängste der Märkte vor möglichen Downgrades durch die Rating-Agenturen kritisch zu bewerten. Weitere Herabstufungen wirken unverzüglich ergebnisreduzierend, da zum Beispiel im ertragsreichen Derivategeschäft mit jedem Downgrade die Bank als Swap-Partner weniger akzeptiert wird. Gleichzeitig verteuert ein Rating-Downgrade die Funding- beziehungsweise Refinanzierungskosten.

Die Bank muss mit steigenden regulatorischen Anforderungen das anrechenbare haftende Eigenkapital stärken. Jüngst hat die EZB die Bank über die neuen Mindestkapitalanforderungen (SREP-Anforderungen) informiert, die ab dem 1. März 2019 gelten. Danach ergibt sich eine Untergrenze von 11,8 Prozent CET-1-Kapitals. Die darüber hinausgehende Gesamtkapitalquote (hartes Kernkapital inklusive zusätzlichen Kernkapitals plus Ergänzungskapital) muss 15,32 Prozent betragen. Per 31. Dezember 2018 wurden 17,5 Prozent berichtet.

Die Deutsche Bank wird derzeit vom Financial Stability Board (FSB) als G-SIB, somit systemrelevante Bank, im Bucket 3 eingestuft. Sie hat daher die Anforderung, zusätzliches hartes Eigenkapital (CET 1) von 2 Prozent vorzuhalten. Die Bank ist zuversichtlich, die G-SIB-Anforderung mit voraussichtlicher Überprüfung durch das Financial Stability Board im November 2019 reduzieren zu können, und eine CET-1-reduzierende Einstufung in das Bucket 2 zu bekommen. Das würde die Kapitalanforderungen um 50 Basispunkte reduzieren und Druck von der Bank nehmen. Finanzvorstand James von Moltke sagt dazu im Gespräch mit Investoren am 29. April: „This reduction in our G-SIB indicators reflects disciplined execution of our strategy and our ongoing commitment to conservative balance sheet management.“

Zur weiteren Stärkung der Kapitaldecke vor dem Hintergrund der Finalisierung von Basel III dürfte aktuell insbesondere die weitere Reduzierung von Aktivposten, durch Abbau nicht strategischer Assets und eine Verkleinerung des Investment Bankings anstehen. Darüber hinaus werden disziplinierte Kostensenkungen und ergänzend die Stärkung des Eigenkapitals über die Ausgabe weiteren Additional-Tier-1-Kapitals (AT1) erforderlich sein.

Diese Schritte sollten zur Verbesserung der nach der Kapitaladäquanzverordnung gesetzten Anforderung an das regulatorische Leverage Ratio (Verschuldungsquote) führen. Hier gilt seit 2018 ein Wert von 3 Prozent als Untergrenze – per 31. März 2019 erreicht die Bank 3,9 Prozent. Ab 2022 gilt für alle als systemrelevant eingestuften G-SIB-Banken ein von der Bucket-Einordung abhängiger, höherer Wert. Dieser Wert wird für die Deutsche Bank unter der Voraussetzung einer G-SIB-Neueinordnung in Bucket 2 (nach 3) 3,75 Prozent betragen.