BGH-Beschluss als Auslöser Warum man jetzt mit Kunden über Patientenverfügungen sprechen sollte

Ulrich Welzel ist Experte und Trainer für die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ulrich Welzel ist Experte und Trainer für die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Große Unruhe stiftete vor kurzem ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH), in dem zwei Schwestern gegen ihre bevollmächtigte Schwester geklagt hatten. Im Fokus stand eine Patientenverfügung.

Die Situation

Die 75-jährige Mutter hatte eine Patientenverfügung auch für den Fall der Fälle erstellt, dass eine dauerhaft schwere Gehirnschädigung eintreten könnte. Dieser Fall trat dann leider auch ein. Die Verfügung aus dem Jahr 2011 sagt klar aus, dass sie in diesem Fall keine lebenserhaltenen Maßnahmen nutzen will.

Trotz notariell aufgesetzter Gesundheitsvollmacht stimmte die bevollmächtigte Tochter lebenserhaltenden Maßnahmen zu. Dagegen haben die beiden Schwestern und auf die Absetzung der Bevollmächtigen geklagt, um dem schriftlich geäußerten Wunsch der Mutter nachkommen zu können.

Die Verfügungs-Vorlage der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern befand der BGH als nicht genügend, um die Ernährung der 75-jähringen Betroffenen zu beenden und hat den Fall zum zuständigen Landgericht zurück verwiesen.

Warum ist der BGH-Beschluss für die Beratung im Top-Segment wichtig?


Zwei Themen kristallisieren sich in diesem Fall heraus. Die falsche Vorlage und die scheinbar falsche Wahl des Bevollmächtigen. Beide Situationen sind gute Gesprächsansätze im Kundengespräch – vorausgesetzt der Berater kennt sich gut in der Materie aus.
 
Deutschland namhafter Medizinrechtler Wolfgang Putz appelliert schon seit Jahren, nur die Vordrucke des Bundesjustizministeriums oder des bayrischen Justizministeriums zu verwenden. Diese Vordrücke zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind auf deren Websites kostenfrei herunterzuladen. Der Münchener Ch. Beck Verlag stellt für wenig Geld eine Schriftenreihe mit rechtsicheren Vordrucken zur Verfügung.   

Berater sollten die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in ihren Beratungen immer ansprechen. Der BGH-Beschluss kann gut dazu führen, jetzt die Initiative zu ergreifen, sollten diese Themen noch nicht angesprochen worden sein.

Hat ein Kunde bereits alles geregelt, und die Verfügung sind schon älter als zwei Jahre alt, dann ist dem Kunden eine Überprüfung anzuraten. Das schafft Vertrauen, was die Kunden nicht von einem Banker erwarten würde.

Wer wirklich sicher sein will, sollte sich den fachlichen Rat eines Medizinrechtsanwalts suchen. Nach Auskunft von Medizinrechtsanwälten strotzen notariell erstellte Verfügungen sehr oft vor Fehlern. Hier kann es Sinn machen, die Verfügung von einem Medizinrechtsanwalt erstellen zu lassen und der Notar beglaubigt die Verfügung. Gleiches kann bei Vollmachten geschehen.

Die Auswahl des Bevollmächtigten ist ein ganz wichtiger Punkt. Jedem Menschen muss klar sein, dass in dem Moment, in dem er eine Vollmacht ausstellt, die volle Macht abgibt.

Fazit

Wenn dieser BGH-Beschluss etwas Gutes hat, dann...
  • dass die Bürger hoffentlich den hunderten von Vorlagen aus dem Internet nicht mehr glauben beziehungsweise diese nicht mehr wild herunterladen,  sondern nur die oben genannten Vordrucke verwenden.

  • dass sich jeder Bürger, der noch keine Verfügung und Vollmacht ausgestellt hat, jetzt aktiv drum kümmert.

  • dass die Auswahl des Bevollmächtigten überprüft wird. Jedem Bevollmächtigtem kann die Vollmacht auch wieder entzogen werden.

  • dass Beratungsprofis die Themen Verfügungen und Vollmachten in ihre Beratung integrieren, sofern das noch nicht geschehen ist.

  • dass Beratungsprofis bei Kunden eine Überprüfung bereits vorhandener Verfügungen und Vollmachten anregen. Grundlage für jeden Berater ist ein gutes Netzwerk in seinem Umfeld.

Speziell die letzten beiden Punkte führen zu großem Vertrauen in die Beratung.


Über den Autor:
Ulrich Welzel ist geschäftsführender Gesellschafter der Beratungsgesellschaft Brain Active aus Taufkirchen bei München. Er hat selbst viele Jahre in der Betreuung vermögender Privatkunden und Nachlassplanung gearbeitet und trainiert heute Vorstände, Personalentwickler, Führungskräfte und Betriebsräte aus Banken, Versicherungen und mittelständischer Industrie im Umgang mit trauernden Angehörigen.

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