Anbieter, Kosten & Co Wie sich die Branche aufs Taping vorbereitet

Ist seit Anfang März 2015 Präsident der Bafin, die die Umsetzung der Mifid-2-Richtlinie überwachen soll: Felix Hufeld

Ist seit Anfang März 2015 Präsident der Bafin, die die Umsetzung der Mifid-2-Richtlinie überwachen soll: Felix Hufeld Foto: Bafin

Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Mittlerweile drängt die Zeit: In wenigen Monaten greift die EU-Richtlinie Mifid 2 und mit ihr die Pflicht für Finanzdienstleister, jegliche elektronische Kommunikation, die zu einer Wertpapierorder führen könnte, aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre lang zu speichern, sei es per Telefon, Video, Chat oder per Email.

Während die Regelung bei Finanzanlagenvermittlern nach Paragraph 34f der Gewerbeordnung generell zum Tragen kommt, betrifft sie Vermögensverwalter mit einer 32-KWG-Lizenz nur in Ausnahmefällen. Zumindest theoretisch, schließlich haben die Kunden ihnen die Vollmacht erteilt, Order ohne vorherige Rücksprache selbst in Auftrag geben zu können. In der Praxis sind die lizenzierten Finanzportfolioverwalter damit jedoch wohl keineswegs aus dem Schneider.

Sensibles Thema

Denn wie so oft bestätigt auch hier die Ausnahme die Regel – mit potentiell gravierenden Folgen: Die erteilte Vollmacht beschneidet nicht das sogenannte Einzelweisungsrecht des Kunden, wodurch prinzipiell jedes Gespräch einen Inhalt haben kann, der auf eine Ordererteilung hinauslaufen könnte und damit aufzuzeichnen wäre. Die Auslegung der Aufzeichnungspflicht durch den deutschen Gesetzgeber wird dabei voraussichtlich so strikt sein, dass Betroffenen unter Umständen sogar Geschäft entgehen kann.

Widerspricht nämlich ein Kunde der Aufzeichnung eines Gespräches, darf seine Order nicht angenommen werden. Doch selbst ohne diese wohl eher seltenen Fälle fallen durch die Taping-Regelung Kosten an, denn die Verpflichtung macht keineswegs beim reinen Aufzeichnen halt. Stattdessen müssen die Gespräche fünf Jahre, auf Verlangen der Bafin sogar bis zu sieben Jahre vorgehalten, verschlüsselt übertragen und redundant, das bedeutet auf mehreren voneinander unabhängigen Speichermedien zugleich, aufgezeichnet werden.

Weiter müssen die Datensätze den Behörden schnell zur Verfügung zu stellen und nachträgliche Änderungen leicht nachvollziehbar sein. Was also tun, um angesichts dieses Forderungskatalogs gewappnet zu sein?

Bandbreite an Strategien

Sie sind neugierig aufs Private Banking?

Wir auch. Abonnieren Sie unseren Newsletter „pbm daily“. Wir versorgen Sie vier Tage die Woche mit aktuellen Nachrichten und exklusiven Personalien aus der Welt des Private Bankings.

Um diese Frage zu klären, hat sich die Redaktion des private banking magazin unter den führenden Vermögensverwaltern der Republik umgehört. Allein die teils sehr zurückhaltenden Reaktionen der Anbieter zeigen, wie sensibel man mit dem Thema umgeht.

So wollte sich rund ein Drittel der Befragten gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zu ihrer Lösung für die Taping-Problematik äußern. Oft genannter Grund für die Zurückhaltung: Man habe noch keinen passenden Dienstleister gefunden oder stecke mitten im Entscheidungsprozess.

Unter den auskunftswilligen Anbietern ist die Bandbreite der Angaben im Hinblick auf die Zahl aufzeichnungspflichtiger Gespräche groß. So ist der Anteil derer am Größten, die mit circa drei bis fünf aufzeichnungspflichtigen Gesprächen pro Kunde und Jahr eine überschaubare Zahl entsprechender Fälle erwartet. Andere wiederum rechnen mit jährlich mindestens 500 Datensätzen, die pro Mitarbeiter anfallen.