Anbieter, Kosten & Co Wie sich die Branche aufs Taping vorbereitet

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Entsprechende Unterschiede zeigen sich denn auch bei den Strategien, mit denen die Finanzdienstleister auf die kommende Taping-Pflicht reagieren. Einige haben ihre Prozesse umgestellt. Bei ihnen können Kunden ihre Orders nur noch per Email oder Fax aufgeben, damit überhaupt keine aufzeichnungspflichtigen Gespräche mehr anfallen.

Der radikale Weg

Andere wählen einen radikaleren Weg. Sie verabschieden sich schlicht von der Klientel, die häufigen telefonischen Kontakt wünscht. „Von diesen Kunden haben wir uns schon jetzt getrennt, da die Kosten für das Taping höher sind als die Einnahmen von dieser Seite“, sagt der Geschäftsführer eines großen Vermögensverwalters, der nicht namentlich genannt werden möchte. Der Anteil dieser Kundschaft mache allerdings nur einen geringen Bruchteil des Geschäftes aus.

Die große Mehrheit der Vermögensverwalter arbeitet jedoch daran, den Forderungen der Bafin nachzukommen. Dabei setzen einige auf regionale Telekommunikationsanbieter, mit denen sie individuelle Lösungen aushandeln. Wieder andere haben aufzeichnungsfähige Telefonanlagen von Anbietern wie Mitel, 3CX, dem Telekom-Partner Swyx oder der Deutschen Telekom selbst angeschafft, die die Datensätze auf hausinternen Servern oder in der Cloud speichern.

Etwa die Hälfte der Befragten gibt dem Angebot des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) den Vorzug, der für seine Lösung mit IS Logic zusammenarbeitet und nach eigenem Bekunden eine fünfstellige Summe in das VuV-Telefonaufzeichnungsportal (TAP) investiert hat. Das Projekt ist Teil der Gesamtstrategie des Verbandes.

Bafin-Konferenz soll Klarheit bringen

„Wir haben uns im Interesse der Anleger und unserer Mitglieder insgesamt zum Ziel gesetzt, unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes vernünftige Branchenstandards zu setzen und kostenintensive bürokratische Exzesse zu vermeiden“, sagt VuV-Geschäftsführer Frank Engel.



In diesem Sinne folgt der Verband in puncto Taping einer restriktiven Auslegung, wonach Telefonate in der Vermögensverwaltung nur dann aufzeichnungspflichtig sind, wenn der Kunde Einzelorder erteilt.

Pro Nutzer fallen für die Implementierung des TAP-Systems einmalig 1.000 Euro netto an, pro Nutzer kommen 10 Euro netto monatlich hinzu. Eine Mindestanzahl an Nutzern gibt es nicht, ebenso keine Mindestvertragslaufzeit. Für fünf Gigabyte Speicherplatz werden jeweils weitere 10 Euro netto monatlich fällig.

Ende Oktober hält die Bafin in Frankfurt eine Konferenz zur Umsetzung der Mifid-2-Vorgaben ab. Dann dürfte sich zeigen, ob die Branche mit ihrer Vorbereitung für die Anforderungen tatsächlich gerüstet ist.  

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