Rundschreiben-Entwurf Bafin veröffentlicht Regeln zum Finanzprodukt-Vertrieb

Die Bafin-Liegenschaft in Frankfurt ist Sitz der Wertpapieraufsicht und Asset Management

Die Bafin-Liegenschaft in Frankfurt ist Sitz der Wertpapieraufsicht und Asset Management Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den Entwurf eines Rundschreibens zu EU-Regulierung POG veröffentlicht. Es regelt, wie Institute Entwicklung und Vertrieb von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft überwachen und steuern sollen.

Das Rundschreiben basiert auf entsprechenden Leitlinien der europäischen Bankenaufsicht (EBA) aus dem Juli 2015. Diese werden unter dem Begriff „Product Oversight and Governance Arrangements for Retail Banking Products“, kurz POG, zusammengefasst und betrifft Themen wie Produktüberwachung und Zielmarktdefinition.

Diese Leitlinien sollten eigentlich schon zu Beginn 2017 in Kraft treten. Die Bafin hat die Details dazu aber erst jetzt bekannt gegeben. Ziel ist, den Verbraucherschutz bei Finanzprodukten im Privatkundengeschäft zu stärken.

Das Rundschreiben verpflichtet die Institute, bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Finanzprodukten stets die Verbraucherinteressen im Fokus zu behalten. Konkret enthält der Entwurf Vorgaben zu erforderlichen Regelungen im internen Kontrollsystem, zur Definition eines Zielmarktes für die Finanzprodukte, zur Analyse und laufenden Überwachung der Produkte sowie zu deren Vertrieb.

Kreditinstitute müssen das Rundschreiben der Bafin vollumfänglich beachten. Eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf ist postalisch oder per E-Mail bis zum 31. August möglich. Die Finanzaufsicht wird die eingegangenen Stellungnahmen bewerten, konsolidieren und auf ihrer Website veröffentlichen, soweit die Verfasser dagegen keine Einwände erheben.

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Zahlungsdienstleister, die keine Kreditinstitute sind, müssen es nur insoweit anwenden, wie dies im Hinblick auf ihre Größe sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten geboten erscheint.

Das gesamte Rundschreiben zur Überwachung und Steuerung von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft der Bafin kann hier abgerufen und heruntergeladen werden.

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