Novellierung des IVV Regelwerk für Vergütungssysteme in Banken tritt in Kraft

Sitz der Finanzaufsichtsbehörde Bafin in Frankfurt am Main

Sitz der Finanzaufsichtsbehörde Bafin in Frankfurt am Main Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die überarbeitete Institutsvergütungsordnung (IVV) verabschiedet. Nach heutiger Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt tritt das Regelwerk für Vergütungssysteme in Banken damit morgen am 4. August 2017 in Kraft.

„Mit der Überarbeitung wurden in erster Linie die Anforderungen der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für eine solide Vergütungspolitik in deutsches Recht umgesetzt, die die Vergütungsregeln der europäischen Eigenmittelrichtlinie und -verordnung CRD IV und CRR konkretisieren“, erklärt die Finanzaufsicht.

Damit erhalten die Änderungen rund fünf Monate später als geplant Gültigkeit. Eigentlich sollte die überarbeitete Version schon im März 2017 in Kraft treten, nachdem die Bafin zu Beginn des Jahres den überarbeiteten Entwurf der erstmals 2010 erlassenen IVV veröffentlicht hatte. Verzögert hatte sich der Schritt laut Finanzaufsicht durch eine mehrmonatige Konsultations- und Vorbereitungsphase.

Parallel zum Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung erneuert die Bafin ihre Auslegungshilfe über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten. Welche relevanten Änderungen, aber auch Umsetzungsprobleme die neue Ordnung in Sachen Banker-Boni, Abfindungen & Co. bereithält, können Sie hier nachlesen.

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