[TOPNEWS] Testamentsvollstreckung, Teil 1Was es beim Geschäft mit der Testamentsvollstreckung zu planen gibt
Können Banken, Vermögensverwalter und Family Offices als Testamentsvollstrecker tätig sein? Ja, sie können. Mit absoluter Rechtssicherheit seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004. Sollten sie tätig sein? Kommt drauf an. Das Geschäftsfeld kann lukrativ sein. Was es zu beachten gilt, erklärt Jörg Plesse.Können Banken, Vermögensverwalter und Family Offices als Testamentsvollstrecker tätig sein? Ja, sie können. Mit absoluter Rechtssicherheit seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004. Sollten sie tätig sein? Kommt drauf an. Das Geschäftsfeld kann lukrativ sein. Was es zu beachten gilt, erklärt Jörg Plesse.