Diese Art der Eigentums-Weitergabe ist vielen Menschen vor allem aus dem Immobilien-Bereich bekannt: Wer eine Immobilie an die nächste Generation übertragen will, kann das mithilfe eines Nießbrauch-Vertrags tun: Der Schenkende überträgt das Wohneigentum und bedingt sich dabei aus, bis zu seinem Lebensende darin wohnen bleiben zu können. Erst wenn der Schenker verstirbt, kann der Beschenkte frei darüber verfügen.
Ein ähnliches Konstrukt wie bei den Immobilien gibt es auch für die Übertragung von Wertpapier-Depots.
Die Münchner V-Bank hat einen Rechner erstellt, der aufzeigt, wie sich Depots steuergünstig bereits zu Lebzeiten weitergeben lassen. Das interaktive Tool steht auf der Seite der V-Bank-eigenen Plattform V-Check. Geprüft hat es nach Auskunft der V-Bank die digital fokussierte Steuerberatungsgesellschaft Fintegra.
Bei V-Check erklärt man das Tool an einem Beispiel:
„Ein 63-jähriger Unternehmer möchte seiner Tochter ein Wertpapierdepot im Wert von einer Million Euro schenken. Nach Abzug des persönlichen Schenkungsfreibetrags von 400.000 Euro müsste die Tochter für die restlichen 600.000 Euro rund 90.000 Euro Steuern zahlen.“
Dabei könnte der Schenker das Depot auch sehr viel günstiger weitergeben – und zwar sogar zum Nulltarif. Denn, so heißt es in dem Beispiel weiter: „Überträgt er das Depot auf seine Tochter und behält sich gleichzeitig das Recht auf dessen Erträge vor, fällt die Steuer aufgrund des Vorbehaltes des Nießbrauchs komplett weg.“
Der Grund für die Steuerbefreiung im Falle einer Nießbrauch-Übertragung: Die Tochter kann die Erträge des Depots nicht nutzen, solange der Vater lebt. Daher bringt ihr das geschenkte Vermögen letzten Endes weniger ein.
Um den Vorteil an einem konkreten Beispiel nachvollziehen zu können, lässt sich der Nießbrauchsrechner mit Variablen füttern: Alter und Geschlecht des Schenkenden, Verwandtschaftsverhältnis des Schenkenden zur beschenkten Person sowie die angenommene Jahresrendite des Depots.