Sechs Monate danach Was die Panama Papers bewirkt haben

Daniel Kaiser von CMS Hasche Sigle

Daniel Kaiser von CMS Hasche Sigle

Die Veröffentlichungen der Panama Papers haben national und international erheblichen Druck auf staatliche Stellen und Institutionen ausgelöst und verschiedene Gesetzesinitiativen gegen Geldwäsche und Steuervermeidung ins Rollen gebracht. Bereits bestehende Vorhaben wurden zugleich intensiviert und beschleunigt.

So hat das auf einen OECD-Bericht aus dem Herbst 2015 zurückgehende sogenannte BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) in den vergangenen Monaten erheblich an Fahrt aufgenommen - im Juli hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen vorgelegt.

Aufgeheizte Debatte

Auch wenn dieser Gesetzesentwurf in erster Linie auf vermeintliche Gewinnverlagerungen international tätiger Konzerne abzielt und inhaltlich nicht direkt mit den Panama Papers zusammenhängt, hat die aufgeheizte Debatte rund um die Panama Papers mit Sicherheit zur Beschleunigung des Vorhabens beigetragen.

Das BEPS-Projekt geht zudem mit einer europäischen Debatte einher, eine einheitliche Bemessungsgrundlage zu schaffen. Ohne eine solche wird es für die betroffenen Staaten nur mit erheblichem Mehraufwand möglich sein, vergleichbare Zahlen zu schaffen und einander gegenüber zu stellen.

Ungeachtet dieser gesetzgeberischen und internationalen Bemühungen ist in der Praxis – etwa im Rahmen von Betriebsprüfungen - eine zunehmend kritische und vertiefte Betrachtung und Prüfung von Auslandsstrukturen festzustellen. Ebenso haben die Panama Papers die in den letzten Jahren ohnehin bereits stark ausgeweitete internationale Zusammenarbeit (internationale Abkommen zum automatischen Informationsaustausch, zur internationalen Zusammenarbeit und zur Amtshilfe) zwischen den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden weiter intensiviert.

Bessere Ermittlungsmöglichkeiten gefordert

Die Finanzminister der Bundesländer fordern als Reaktion auf die Panama Papers bessere Ermittlungsmöglichkeiten. Eine von ihnen eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt unter anderem folgende Maßnahmen vor:
  • Erweiterung der Mitteilungspflichten für Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen;
  • Außenprüfungen sollen ohne Anlass zulässig sein, sofern betroffene Personen Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen unterhalten
  • Aufhebung des Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden.
  • Schärfere Sanktionen bei Verletzung von Mitteilungspflichten.
Besonders im Bereich der Geldwäschebekämpfung haben die Panama Papers zu verstärkten Aktivitäten geführt. Hervorzuheben ist hier der Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Juli 2016, die erst im Juni 2015 in Kraft getretene 4. Geldwäscherichtlinie erneut zu überarbeiten.

Der Vorschlag sieht insbesondere schärfere Regeln zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten vor. Wirtschaftlich berechtigt im Sinne der Geldwäschebestimmungen sind natürliche Personen, die hinter einem Unternehmen stehen und von dessen Geschäftstätigkeit wirtschaftlich profitieren.

Nunmehr plant die Europäische Kommission eine Erweiterung der ohnehin schon komplexen Regelungen zur Ermittlung und Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten bestimmter Rechtssubjekte. Bislang besteht ein wichtiges Kriterium für die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten darin, ob eine natürliche Person an einer Gesellschaft eine Beteiligung von 25 Prozent oder mehr hält.