D&O-Versicherung und VSH So schützen Stiftungen sich und ihr Personal

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Großzügige Deckung

Eine sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung, kurz D&O-Versicherung, deckt Schadensereignisse ab, die Mitglieder des Vorstands oder anderer Stiftungsgremien zu vertreten haben. Indem sie die Verantwortlichen vom Ersatz der der Stiftung im Innenverhältnis entstandenen Schäden freistellt, sichert sie den Organmitgliedern die wirtschaftliche Existenz und der Stiftung die Haftungsgrundlage.

Darüber sollte die Deckung allerdings noch hinausgehen. Der Schadensersatz steht oft am Ende längerer kostenintensiver Auseinandersetzungen. Daher sollten auch die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Abwehr von Reputationsschäden vom Versicherungsschutz umfasst sein. Das gilt es im Einzelfall zu überprüfen.

Der BGH hat in seiner Entscheidung zum Thema noch einmal klargestellt, dass die Haftung der Gremienmitglieder und Gremien untereinander eine gesamtschuldnerische ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich daher in der Regel auf das gesamte Gremium. Allerdings fällt die Versicherung aus, wenn etwa ein Vorstandsmitglied beim Abschluss der Versicherung wissentlich und fälschlicherweise angibt, dass keine haftungsrelevanten Umstände bekannt sind.

In einem solchen Fall kann die Versicherung den Versicherungsvertrag anfechten mit der Folge, dass damit auch die Deckung zugunsten der anderen, gutgläubigen Gremienmitglieder verloren geht. Deshalb sollte für jedes Organmitglied eine D&O-Versicherung abgeschlossen werden.

In zeitlicher Hinsicht gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich nur für Verstöße, die während der Vertragslaufzeit begangen und geltend gemacht werden. Für zum Vertragsschluss noch unbekannte Pflichtverletzungen kann im Einzelfall eine unendliche Rückversicherung ergänzt werden. Für Schäden, die erst nach Ende der Vertragslaufzeit entstehen, sollte eine Nachmeldefrist über drei Jahre Vertragsbestandteil sein.

Eigenes Personal absichern

Im Unterschied zur D&O-Versicherung erfasst eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, kurz VSH, auch Schadensfälle, die Angestellte der Stiftung verursacht haben. Wichtig ist die VSH daher insbesondere für operativ tätige Stiftungen mit eigenem Personal.

Da die D&O-Versicherung nur Schäden abdeckt, die erfolgreich gegen die verantwortlichen Gremienmitglieder geltend gemacht wurden, entfällt der Schutz für die Stiftung in den Fällen, in denen diese von den oben genannten Haftungserleichterungen profitieren.

Anders die VSH mit Eigenschadendeckung: Hier kommt es auf den Grad des Verschuldens nicht an. Durch die Kombination von D&O- und VSH-Deckungen wird ein bestmöglicher Rundumschutz vom Vorstand bis zum Mitarbeiter erreicht. Risiken aus dem operativen Handeln, zum Beispiel bei satzungsgemäßer Tätigkeit, sind weitestgehend über die Dritt- und Eigenschadendeckung der VSH abgedeckt.

Daneben wird das Privatvermögen von Geschäftsführungs-oder Aufsichtsorganen vor Ersatzansprüchen mit einer eigenständigen Versicherungssumme über die D&O-Police abgesichert. Wertvolle Praxishinweise zum Thema inklusive der Angabe zu Gesetzesquellen gibt die kürzlich vom Bundesverband Deutscher Stiftungen für Mitglieder herausgegebene Stiftungsinfo „Haftung“.


Über die Autoren:
Stefan Fritz leitet das Stiftungsmanagement der HypoVereinsbank/Unicredit Bank in München. Seit mehr als zehn Jahren begleitet der im Stiftungsrecht promovierte Jurist Stiftungsgründungen und berät bestehende Stiftungen bei der Entwicklung ihrer Anlagestrategie. Zusätzlich ist er als Dozent und Fachbuchautor tätig.

Jörg Seifart ist Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen mit Sitz in Düsseldorf. Als Volljurist mit vertieften Kenntnissen in Betriebswirtschaft und Projektmanagement sowie Journalismus und Politik gilt er als Experte für komplexe Fragestellungen rund um das Stiftungswesen.


Veranstaltungshinweis:
Seminar: Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten

Termin Hamburg (Modul 1): 10. November 2015, 9 bis 17 Uhr

Termin Hannover (Modul 2): 17. November 2015, 9 bis 17 Uhr (Teilnahme an Modul 1 erforderlich)

Preis: 835 Euro (Normalpreis), 30 Prozent Rabatt für Newsletter- und/oder Print-Abonnenten vom private banking magazin sowie Teilnehmern der private banking kongressen

Referenten: Dr. Stefan Fritz, Leiter des Stiftungsmanagement der Hypovereinsbank/Unicredit Bank; Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Vermögensanlage der Volkswagenstiftung (nur Modul 2); Jörg Plesse, Erb- und Stiftungsmanager (nur Modul 1); Jörg Seifart, Gründer und Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen

Credits (die Veranstaltungsmodule beim FPSB Deutschland registriert): 6,0 CPD-Credits (für jedes Modul)

Zur Anmeldung geht es hier.

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