Philipp Neuhofen von UBS Deutschland „Man sollte die Regulatorik als Teamarbeit verstehen“

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Gelebtes KYC-Prinzip

Große Unsicherheit besteht häufig auch bei Fragen in Zusammenhang mit der Steuerehrlichkeit des Vermögenskunden und der Anwendung gesetzlicher Vorgaben, mit denen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpft werden sollen.

Finanzintermediäre, die nicht leichtfertig gegen diese Regeln verstoßen wollen, sind gut damit beraten, das Know-Your-Customer-Prinzip (KYC) gewissenhaft umzusetzen. Dazu erheben sie bei ihren Neu-, gegebenenfalls aber auch Bestandskunden, sowohl persönliche als auch geschäftliche Daten und prüfen sie sorgfältig. Auch hier drohen bei Verstößen Geldbußen, Lizenzentzug und Reputationsverlust.

Es geht ganz generell darum, die Herkunft von Geldern und Vermögen zu klären, bevor das Finanzinstitut oder der Finanzintermediär die Geschäftsbeziehung startet beziehungsweise fortsetzt. Dabei kann die durchzuführende Prüfungstiefe durchaus variieren: Bei Kunden mit geringerem Anlagevermögen gestaltet sich eine Prüfung weniger umfangreich als bei einem Kunden mit größeren Vermögenswerten und komplexen Vermögensstrukturen. Doch ab welcher Summe beginnen Geschäfte „umfangreich“ zu werden und wann sind sie „komplex“? Diese Details gilt es zu klären.

Erwartungen an einen Bankpartner

Die Beispiele zeigen: Gerade bei regulativen Themen sind Finanzintermediäre auf einen starken Bankpartner an ihrer Seite angewiesen, der über langjährige Erfahrung, ein großes Netzwerk und valides Know-how in der weltweiten Vermögensverwaltung verfügt und idealerweise als Komplettanbieter aufgestellt ist.

Ein solcher Partner steht mit einem breiten Informationsangebot, professioneller Beratung und zahlreichen Spezialisten für alle Fragen der Regulatorik zu Verfügung. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Kommunikation, die einen konsequenten Informationsfluss zu neuen Richtlinien und deren Auswirkungen auf das Tagesgeschäft an ihre Geschäftspartner, die Finanzintermediäre, sicherstellt.

Über welche Kanäle diese Kommunikation stattfindet, entscheidet primär folgendes Kriterium: Was benötigt der Finanzintermediär, um optimal informiert und aufgestellt zu sein? Entsprechend variieren die Formate vom zentralen Seminar bei einer Bank oder einem Verband bis hin zum Vor-Ort-Training mit Experten aus verschiedenen Bereichen bei dem Finanzintermediär.

In Seminaren und Workshops etwa zu Themen wie Steuern, Geldwäsche und regulatorische Änderungen im Zuge von Mifid II steht die praktische Umsetzung im Tagesgeschäft im Mittelpunkt. Daneben bieten intensive Einzelgespräche zwischen Vertretern von Finanzintermediären und etwa Compliance-Experten die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und Lösungswege aufzuzeigen.

Entscheidend dabei ist, dass dieser Wissenstransfer laufend erfolgt, die Informationen selbst ständig aktualisiert werden und es eine genaue Absprache zwischen den beteiligten Partnern dahingehend gibt, welche Informationsbedürfnisse bestehen und was zum Beispiel Hol- und was Bringschuld ist.

Auch hier kommt der engen Zusammenarbeit und dem regelmäßigen Austausch große Bedeutung zu, denn auch Finanzintermediäre tragen mit ihren Informationen und Anforderungen dazu bei, dass eine Bank ihre regulatorischen Pflichten vollumfänglich erfüllt.

Der Wertbeitrag dieses Wissenstransfers besteht nicht nur darin, dass der Finanzintermediär Regulierungsverstöße und die damit verbundenen Konsequenzen vermeidet. Auch die Qualität der von ihm angebotenen Dienstleistung steigt, weil allen beteiligten Partnern bewusst gemacht wird, wo regulative Vorgaben bestehen und was damit bezweckt wird. Die Bedürfnisse des Endkunden stehen dabei im Vordergrund.

Daher kommt es für die beteiligten Partner darauf an, nicht nur eine Agenda abzuhaken, sondern durch eine passgenaue Abstimmung und ihr Know-how dem Kunden eine individuelle Leistung anbieten zu können, die eben kein Standardprodukt von der Stange ist, sondern bei Bedarf maßgeschneidert angefertigt wird.

Ziel muss es sein, auf die Anforderungen des Kunden individuell und bedarfsgerecht einzugehen und dabei dennoch alle regulativen Vorgaben einzuhalten.


Über den Autor:
Philipp Neuhofen leitet seit 1. Juli 2015 den Bereich Financial Intermediaries bei der UBS Deutschland. Zuvor war der diplomierte Betriebswirt 19 Jahre in verschiedenen Positionen im Private Banking der Deutschen Bank tätig, zuletzt als Mitglied der Regionalleitung in Niedersachsen.

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