Nachfolgeregelung – Teil 1 „Vorsicht vor ausländischen Privatstiftungen“

Seite 3 / 3



  • Unterverbundene Familienstiftungen

    Ich komme nun zu den unternehmensverbundenen Familienstiftungen, die ein zentrales Instrument der Nachfolgeregelung darstellen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass die Familienstiftung in besonderer Weise mit einem Unternehmen, im konkreten Zusammenhang einem Familienunternehmen, verbunden ist. Konstitutiv für ein Familienunternehmen ist, dass eine Familie jedenfalls die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens hält und entscheidenden Einfluss auf die Unternehmensführung besitzt.

    Die bei einer unternehmensverbundenen Familienstiftung vorausgesetzte besondere Verbindung zwischen (Familien-)Unternehmen und Stiftungsvermögen kann durch zwei unterschiedliche Mechanismen begründet werden, die zu zwei verschiedenen Arten unternehmensverbundener Familienstiftungen führen: Der Unternehmensträgerstiftung und der Beteiligungsträgerstiftung.

    a) Familienstiftung als Unternehmensträgerstiftung
    Bei einer Familienstiftung als Unternehmensträgerstiftung wird das (Familien-)Unternehmen in der Form einer Familienstiftung geführt.

    b) Familienstiftung als Beteiligungsträgerstiftung
    Wird die unternehmensverbundene Familienstiftung als Beteiligungsträgerstiftung ausgestaltet, werden typischerweise alle oder die Mehrheit der Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in die Familienstiftung eingebracht und von dieser gehalten. In der Praxis finden sich unter den unternehmensverbundenen Familienstiftungen etwa ein Viertel Unternehmensträgerstiftungen und drei Viertel Beteiligungsträgerstiftungen.
  • Wie die Nachfolgeregelung durch eine Stiftung, dargestellt am Modell der unternehmensverbundenen Familienstiftung als Beteiligungsträgerstiftung, zu bewerten ist, soll der zweite Teil dieses Artikels über Familienstiftungen beleuchten. Ihn lesen Sie in kürze auf private-banking-magazin.de


    Über den Autor:
    Professor Kay Windthorst ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und Rechtsdidaktik an der Uni Bayreuth und dort geschäftsführender Direktor der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsstelle für Familienunternehmen. Zudem ist er Gastprofessor für europäisches Wirtschaftsrecht für Familienunternehmen an der Universität Witten/Herdecke.

    Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

    Danke für Ihre Bewertung
    Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen