Nachfolgeregelung – Teil 1 „Vorsicht vor ausländischen Privatstiftungen“

Professor Kay Windthorst von der Uni Bayreuth

Professor Kay Windthorst von der Uni Bayreuth

Nimmt die Zahl der Familienstiftungen zu? Betrachtet man die tatsächliche Entwicklung von Familienstiftungen, wird man die Frage tendenziell bejahen. Denn die Statistik zeigt einen erheblichen Zuwachs an Familienstiftungen in Deutschland, also an privaten Stiftungen, bei denen der Stifter und seine Angehörigen überwiegend bezugsberechtigt sind.

Im Jahr 2000 bestanden 535 Familienstiftungen, im Jahr 2010 existierten bereits 700 Familienstiftungen und die Zahl dürfte seither noch gestiegen sein. Das Modell einer Familienstiftung scheint also durchaus eine gewisse Attraktivität zu genießen, wenngleich die Zahlen auf einem relativ niedrigen Niveau angesiedelt sind.

Der Stifterglanz


Blickt man auf die Gründe für diese Entwicklung, kann zwischen sogenannten Hard Facts und Soft Facts unterschieden werden. Zu den Hard Facts zähle ich wirtschaftliche und rechtliche Gründe. Dazu gehören insbesondere die dauerhafte Sicherung des Familienunternehmens und des Einflusses des Stifters auf dessen Führung. Als weiterer Grund ist die Sorge vor einer Zersplitterung des Familienvermögens zu nennen.

Was die Soft Facts betrifft, spielen hier persönliche, oft emotionale Gründe des Stifters eine wesentliche Rolle. Das gilt vor allem für die schwierige Entscheidung über den geeigneten Nachfolger. Zugleich wollen viele Stifter ihre Nachkommen jedenfalls wirtschaftlich absichern.

Auch der sogenannte Stifterglanz, also die mit der Rolle des Stifters verbundene positive Konnotation, dürfte eine gewisse Bedeutung bei der Entscheidung für eine Stiftungslösung besitzen. Ob diese Gründe eine Nachfolgeregelung durch Stiftung im Einzelfall rechtfertigen, kann und soll an dieser Stelle noch offen bleiben.

Chor der Protagonisten


Denn der gefühlte Nutzen einer Stiftungslösung wird durch einen breiten Chor an Protagonisten untermauert, die freilich aus unterschiedlichen Motiven handeln.

Aus Sicht des Stifters spricht für ein Stiftungsmodell insbesondere der Umstand, dass er auf diese Weise die schwierige, oft emotional belastende Entscheidung über den geeigneten Nachfolger zunächst gelöst, jedenfalls Zeit gewonnen hat. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen in der Familie mehrere geeignete Nachfolger, eventuell sogar unterschiedlichen Geschlechtes, zur Verfügung stehen.

Außerdem verhindert der Stifter mittels der Stiftungslösung eine Aufspaltung des Familienvermögens und sichert sich zugleich einen maßgeblichen Einfluss auf die künftige Führung des Unternehmens, der über seinen Tod hinaus bestehen kann. Hinzu kommt der bereits erwähnte Faktor des Stifterglanzes.

Auch aus Sicht des Familienunternehmens kann die Stiftungslösung Vorteile bieten. So ist jedenfalls die Kontinuität der Unternehmensführung gewährleistet und eine Belastung durch Streit in der Unternehmerfamilie vermieden, der zu einer ernsthaften Bedrohung für ein Familienunternehmen werden kann.

Die Erben, insbesondere die Nachkommen des Stifters, stehen einer Stiftungslösung häufig positiv gegenüber. Denn auf diese Weise wird jedenfalls der Gau vermieden, dass einer von den Nachkommen alleiniger Nachfolger wird und das ganze Familienunternehmen oder wesentliche Teile desselben erhält. Zugleich wird der Verlust eines potentiellen Einflusses auf die Unternehmensführung durch die wirtschaftliche Absicherung als Begünstigter der Familienstiftung kompensiert.

Was schließlich die Berater betrifft, so liegen deren Interessen auf der Hand. Die Einbringung eines Familienunternehmens in eine Familienstiftung ist ein komplexer Vorgang, der mit erheblichem Beratungsbedarf verbunden ist.

Dieser Bedarf besteht auch nach der Erstausstattung der Familienstiftung fort, da gerade die unternehmensverbundene Familienstiftung ein sensibles Schiff ist, das mit großer Vorsicht durch die wirtschaftlichen und rechtlichen Untiefen gesteuert werden muss. Für die Berater winkt da gar die Position als Dauerlotse an Bord.