Testamentsvollstreckung, Teil 1 Was es beim Geschäft mit der Testamentsvollstreckung zu planen gibt

Seite 3 / 4

Viele kleinere Banken, Sparkassen, Vermögensverwalter und Family Offices machen den Fehler, dass sie im Generationenmanagement nur Testamentsvollstreckung als isolierte Dienstleistung anbieten. Stattdessen ist gerade dabei ein sorgfältiges Estate Planning unentbehrlich.

Im Regelfall ist die Hälfte der anfallenden Arbeiten einer Testamentsvollstreckung vor dem Erbfall zu leisten. Ein professioneller Testamentsvollstrecker sollte bereits zu Lebzeiten des Erblassers und vor Vereinbarung der Testamentsvollstreckung diese richtig vorbereiten.

Genau dazu bietet das Estate Planning die ideale Voraussetzung. Die Vorbereitung des künftigen Mandats des Testamentsvollstreckers darf sich nicht auf seine alleinige Vereinbarung beschränken. Stattdessen sollte davor eine umfassende Nachfolgeberatung erfolgen.

Estate Planner sollten Kunden in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt oder Notar und einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Entwicklung ihrer persönlichen Nachfolgestrategie beraten. Dazu gehören neben der richtigen Ausgestaltung des Testaments und der darin enthaltenen Anweisungen für den Testamentsvollstrecker auch weitere Maßnahmen als Vorbereitung auf die spätere Testamentsvollstreckung und zur Nachfolgeoptimierung.

Estate Planning als Erfolgsfaktor

Infolgedessen sollte sich der Testamentsvollstrecker bereits zu Lebzeiten einen umfassenden Überblick über die persönliche Situation, den Aufbau und die Struktur des Vermögens sowie die Ziele des zukünftigen Erblassers verschaffen. Außerdem kann er diesen bei einer vorbereitenden Umstrukturierung des Vermögens unterstützen.

Zusätzlich sollte man mit dem Erblasser vereinbaren, regelmäßig über gravierende Änderungen in der Ausgangssituation, wie beim Vermögen, der Familiensituation und selbstverständlich der letztwilligen Verfügung, informiert zu werden. Das erleichtert die spätere Abwicklung der Testamentsvollstreckung.

Diese wenigen Argumente machen bereits deutlich, dass es aus Sicht eines Anbieters empfehlenswert ist, Testamentsvollstreckung niemals isoliert, sondern nur zusammen mit umfassenden Estate-Planning-Leistungen anzubieten. Außerdem ist Estate Planning die beste Möglichkeit, Testamentsvollstreckung aktiv zu verkaufen. Bei der Konzeption und Ausgestaltung des neuen Geschäftsfelds sind folgende Bereiche zu unterscheiden:

  • Entwicklung des neuen Geschäftsfelds Testamentsvollstreckung
  • Anbahnung und Vereinbarung einer Testamentsvollstreckung
  • Durchführung der Testamentsvollstreckung nachdem Tod des Kunde

Dabei ist zu beachten, dass zwischen der Anbahnung einer Testamentsvollstreckung mit dem Erblasser und der Durchführung der Testamentsvollstreckung nach dessen Tod häufig Jahre oder sogar Jahrzehnte vergehen können.

Die über diesen Zeitraum stattfindende Mitarbeiterfluktuation stellt besondere Anforderungen an die Organisationsstruktur und erhöht noch die Bedeutung des Estate Planning im eigenen Hause vor und nach der Vereinbarung der Testamentsvollstreckung.

>>Vergrößern