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Zur Kasse, bitte! Schäubles Entwurf für die Erbschaftsteuerreform

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will im Fall der Erbschaftsteuerreform schnell für Rechtssicherheit sorgen. Ende März könnte bereits ein Gesetzesentwurf vorliegen | © Getty Images

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will im Fall der Erbschaftsteuerreform schnell für Rechtssicherheit sorgen. Ende März könnte bereits ein Gesetzesentwurf vorliegen Foto: Getty Images

Redaktion // 04.03.2015 //  PDF

Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, wie künftig die Erbschaftsregelungen für Unternehmer in Deutschland aussehen sollen, werden zunehmend konkret. Dem Nachrichtenportal liegt jetzt ein Eckpunktepapier aus dem Finanzministerium vor. 

Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll überwiegend gewerblich genutztes Betriebsvermögen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro künftig steuerfrei vererbt werden können. Das sieht ein Eckpunkte-Papier des Ministeriums vor, das Bloomberg News vorliegt.

Voraussetzung für die Erbschaftsteuerbefreiung ist allerdings, dass der Betrieb entsprechend der geltenden Verschonungsregelung nach dem Erbfall sieben Jahre fortgeführt und die Lohnsumme stabil gehalten wird. Ein Erbe, der das Unternehmen fünf Jahre auf gleicher Lohnsumme weiterführt, bekommt 85 Prozent der Steuerschuld erlassen.

Bei einem Unternehmenserbe von mehr als 20 Millionen Euro soll künftig individuell geprüft werden, ob der Erbe in der Lage ist, die Steuerschuld aus dem Privatvermögen zu begleichen. Reicht die Hälte des Privatvermögens nicht aus, entfällt die Steuerschuld ganz oder teilweise.

Schäuble will bis Ende März einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Erbschaftsteuerrechts vorlegen. Innerhalb des Wirtschaftsflügels der Union stößt der Vorschlag allerdings auf Kritik, da viele Unternehmer mittelgroßer Betriebe fürchten, dass die nächste Generation eine hohe Erbschaftsteuerlast schultern muss.

Schäuble reagiert auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr. Die Karlsruher Richter hatten im Dezember entschieden, dass die Verschonung von großen Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer nicht verhältnismäßig ist und geändert werden muss. Zwischen 2009 und 2013 sind laut Erbschaftsteuerstatistik Vermögen von insgesamt 278 Milliarden Euro übertragen worden, davon 105 Milliarden Euro steuerfrei. 95 Prozent der Erben, die ein Unternehmen im Wert von mehr als 20 Millionen Euro geerbt oder geschenkt bekommen haben, zahlten keine Steuern. Kleine Unternehmen soll nach den Plänen des Bundesfinanzministers auch weiterhin entlastet werden.

Ein Unternehmen im Wert von weniger als einer Million Euro soll danach von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit werden, wenn der Betrieb sieben Jahre nach dem Erbfall weitergeführt wird. 85 Prozent der Steuerpflicht entfallen, wenn der Betrieb fünf Jahre fortgesetzt wird.

Quelle: Bloomberg
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