Stiftungsvermögen, Teil 1 So kämpfen sich Stiftungen systematisch aus der Kapitalmarktfalle

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Spare in der Not

Die Budgetplanung beschreibt die Ausgabenseite der Stiftung, üblicherweise für die nachfolgenden drei bis fünf Jahre. Im Rahmen dessen sind zunächst alle zwingenden laufenden Verwaltungskosten der Stiftung, wie insbesondere Gehälter und Raumkosten, zu erfassen. Diese können vielfach vereinfachend der letzten Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden.

Im Anschluss sind die unveränderlichen, weil vertraglich zugesagten Ausgaben der Stiftung für satzungsmäßige Zwecke aufzunehmen. Davon abzugrenzen sind die sonstigen geplanten Projektkosten der Stiftung, die als variabel und nicht zwingend anzusehen sind. Es ist notwendig, eine Ausgabenuntergrenze zu definieren und Positionen herauszuarbeiten, die temporär reduziert werden können, sollte die Einnahmenseite dies erfordern.

So empfiehlt es sich, Einsparpotentiale herauszuarbeiten und Ausgabenpositionen in wohl überlegten Bandbreiten anzugeben. Das folgende vereinfachende Beispiel illustriert die Budgetplanung: Die Stiftung Kunst und Kultur verfügt über ein Grundstockvermögen in Höhe von 20 Millionen Euro, das in voller Höhe aus verwaltetem Kapitalvermögen besteht.

Aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Stiftung des Vorjahres ergeben sich Verwaltungskosten in Höhe von 300.000 Euro. Der Stiftungsvorstand meint, die Verwaltungskosten um bis zu 100.000 Euro reduzieren zu können, sollte es die Ertragslage erfordern. Die Stiftung gibt an, zwingende Ausgaben für satzungsmäßige Zwecke auf 250.000 Euro begrenzen zu können.

Zwei der vier darüber hinaus geplanten Projekte, die mit je 75.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro veranschlagt werden, sind zwar noch nicht vertraglich zugesagt, sollten aber nur im äußersten Notfall zur Gänze gestrichen werden. Der Vorstand plant deshalb mit jeweils 25.000 Euro Untergrenze je Projekt. Daraus ergibt sich das folgende Bild:

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Die Stiftung in unserem Beispiel kann plangemäß mit einem Budget in Höhe von 500.000 Euro arbeiten, ohne in Schieflage zu geraten. Wünschen würde sich unsere Stiftung jedoch 900.000 Euro, um alle angedachten Projekte auch realisieren zu können. Bliebe die Inflation nahe Null, würden diese Beträge ausreichen, um das Kapital real zu erhalten.

In einer konservativen mittelfristigen Planung müsste man wohl auch eine gewisse Inflation unterstellen. Tut man dies in Höhe von 1,5 Prozent, wären weitere rund 300.000 Euro an Wertzuwachs erforderlich, soll sich das Stiftungskapital nicht real aufzehren. Die absoluten Beträge sind zur Ermittlung der zur Deckung der Ausgaben erforderlichen Ausschüttungsrenditen auf das Vermögen der Stiftung bezogen.

Im Ergebnis müssten Ausschüttungsrenditen erzielt werden, die zwischen 2,5 Prozent und 4,5 Prozent liegen. Die Renditeanforderung, die mittelfristig an die Verwaltung des Vermögens zu stellen ist, mit dem Ziel das Vermögen real zu erhalten, bewegt sich in einem Bereich zwischen 4,0 und 6,0 Prozent.