Spezialfonds-Neuerung Schneller ans Ziel kommen mit RAIFs

Verantwortet in der Universal-Investment-Geschäftsführung Strukturierungslösungen vor allem für alternative Anlagen: Stefan Rockel

Verantwortet in der Universal-Investment-Geschäftsführung Strukturierungslösungen vor allem für alternative Anlagen: Stefan Rockel

Neben dem Spezialfonds (Sif)-Regime hat der Luxemburger Gesetzgeber mit dem Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) ein weiteres Instrument der alternativen Investmentfonds (AIF) für sachkundige Anleger geschaffen, das vollumfänglich AIFM-richtlinienkonform ausgestaltet ist und damit den Komfort der Schutzmechanismen des AIFM-Regimes bietet.

Das RAIF-Gesetz wurde nach Verabschiedung im Parlament am 28. Juli 2016 im Memorial A (Luxemburger Amtsblatt) veröffentlicht und ist drei Tage später in Kraft getreten. Vorbild für die Ausgestaltung des RAIF ist vor allem der Luxemburger Spezialfonds, allgemein als Sif bekannt.

Komfort von AIFM-Schutzmechanismen

Der RAIF unterscheidet sich aber in einem ganz wesentlichen Punkt von den herkömmlichen AIF-Sif-Strukturen: Beim RAIF benötigt das Anlagevehikel, sprich der Fonds des Vertragstyps (FCP) oder die Investmentgesellschaft (Sicav/F), keine eigene Zulassung bei der Aufsichtsbehörde. Es ist ausreichend, wenn das Anlagevehikel durch einen regulierten Alternative Investment Fund Manager wie die Universal-Investment-Luxembourg S.A. administriert wird.

Dabei sind bei den Fondsgesellschaften (Sicav/F) die bekannten Rechtsformen, wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft (S.A.), die Kommanditgesellschaft (SCS) oder die Spezialkommanditgesellschaft (SCSp) möglich, die natürlich auch als Umbrella-Strukturen mit entsprechenden Teilfonds ausgestaltet werden können.

Außer für die Sif-Strukturen kann das RAIF-Regime grundsätzlich auch für den Bereich der Publikums-AIF (sogenannte Teil-II-Fonds) und für das bisher überwiegend durch die SICAR abgebildete Risikokapital genutzt werden.

Verkürztes Time-to-Market

Die nicht benötigte Zulassung der Aufsichtsbehörde gewährleistet damit das Time-to-Market, denn nunmehr ist es in kurzer Zeit – bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen und standardisierten Dokumenten circa zwei Wochen – möglich, entsprechende RAIF-Strukturen aufzusetzen, ohne die nicht normierte Zulassungsdauer bei der Aufsichtsbehörde CSSF mit einkalkulieren zu müssen.