Spezialfonds-Neuerung Schneller ans Ziel kommen mit RAIFs

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Damit können Anlagestrategien schnell am Markt platziert und entsprechende Investitionsgelder eingesammelt werden. Die Anlagestrategie ist frei festlegbar, es ist dabei nur eine grundsätzliche Risikostreuung vorzusehen, wobei die von den Sif bekannte 30-Prozent-Streuungsgrenze für Einzelrisiken als Orientierungsgröße gilt. Eine Beschränkung auf Asset-Klassen ist nicht vorgesehen. Damit sind auch innovative Anlagekonzepte künftig einfacher umsetzbar.

Besteuerung des RAIF

Der RAIF unterliegt wie die Sif der taxe d’abonnement (In Luxemburg beheimatete Fonds unterliegen dieser vierteljährlichen Steuer, die auf das verwaltete Vermögen berechnet wird) in Höhe von 0,01 Prozent (1 Basispunkt) des Nettofondsvermögens. Steuerbefreiungen für bestimmte Investoren sind möglich, etwa Pensionseinrichtungen.

Ansonsten ist der RAIF in Luxemburg von den Ertragssteuern befreit. Für deutsche Investoren kommen damit, je nachdem, ob und wie das Investmentsteuergesetz für den RAIF anzuwenden ist, die Besteuerung nach dem Investmentsteuergesetz oder die allgemeinen Besteuerungsregeln zur Anwendung. Auch hier ändert sich gegenüber den herkömmlichen Sif-Strukturen nichts.

Für die Einstufung des RAIF im Rahmen der Anlageverordnung ist die Regulierung des Anlagevehikels nicht zwingend vorgesehen. Ausreichend ist die Regulierung des Managers, die durch dessen AIFM-Status gewährleistet ist. Im Rahmen von Solvency II ist ein Look-through (Der Look-through-Ansatz beinhaltet die von Solvency II vorgesehenen Verfahren zur Ermittlung des Marktrisikokapitals von Investmentfonds) möglich, die Kapitalanforderungen richten sich nach der Asset-Klasse.

Umwandlung des RAIF in Sif-Strukturen möglich

Ist ein RAIF erst einmal aufgelegt, ist eine spätere Umwandlung in einen Sif – und damit in die Regulierung auch des Anlagevehikels – durch Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich. Damit lässt sich jederzeit auch auf sich verändernde Anforderungen von Investoren reagieren. Auch möglich sollen die Umwandlung von bisher unregulierten Strukturen in RAIF-Strukturen beziehungsweise die Umwandlung von Sif-Strukturen in RAIF-Strukturen werden.


Dieser Beitrag wurde uns freundlicherweise von „allocate!“, dem Themenmagazin von Universal-Investment für institutionelle Investoren zur Verfügung gestellt.

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