Shareholder Activism Der Trend geht zum agressiven Aktionär

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Organ Hauptversammlung als große Bühne

Die aktionistischen Aktionäre können gegenbenenfalls die Tagesordnung ergänzen, Gegenanträge stellen oder bei der Wahl des Aufsichtsrats eigene Vorschläge einbringen. Ferner stehen den Aktionären Auskunftsrechte zu. Sie können zudem, wenn sie einen Informationsmangel geltend machen, ein Auskunftserzwingungsverfahren in Gang setzen. Schaffen es die Aktionäre die nötigen Mehrheiten zu organisieren, können sie sich so wertvolle Informationen beschaffen. Dies ermöglicht es ihnen, mit den so gewonnenen Informationen ihre Strategie effizient durchzusetzen.

Weiter können aktionistische Aktionäre die Bestellung eines Sonderprüfers sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters beantragen. Auch können sie einen Antrag auf gerichtliche Bestellung fehlender Aufsichtsratsmitglieder stellen.

Die dafür geltenden Antragsschwellen vor und in einer Hauptversammlung in Höhe von fünf beziehungsweise zehn Prozent des Kapitals können von aktionistischen Aktionären, gegebenenfalls mit Unterstützung von sogenannten Proxy Advisors, also Stimmrechtsberatern, und weiteren beteiligten Private-Equity-Häusern, auch bei größeren Zielgesellschaften, überschritten werden.

Da die Hürden für Stimmrechtsmitteilungen und Pflichtübernahmeangebote vergleichsweise hoch liegen, wird das Schmieden von Allianzen verschiedener Minderheitsaktionäre begünstigt, wenn auch natürlich die gesetzlichen Regelungen zum acting in concert beachtet werden müssen. Aufgrund der Vorgaben zum acting in concert bleiben viele solcher Allianzen freilich nicht verborgen. Gerade die Abstimmung mehrerer Aktionäre hinsichtlich eines gemeinsamen Stimmverhaltens zieht Veröffentlichungspflichten nach sich. In rechtlicher Hinsicht ist hierbei besondere Sensibilität gefragt.

Soft Power und Abstimmung mit anderen Aktionären

Neben den aktienrechtlichen Möglichkeiten haben die aktionistischen Aktionäre freilich auch alternative Möglichkeiten, die Zielgesellschaft zu beeinflussen. So können sich aktionistische Aktionäre beispielsweise direkt an den Aufsichtsrat oder den Vorstand der Zielgesellschaft wenden, um die Unternehmens- oder Personalpolitik zu beeinflussen. Dies ist in der Praxis auch regelmäßig zu beobachten. Oftmals parallel hierzu starten die aktionistischen Aktionäre Pressekampagnen, um zusätzlichen Druck auf die Unternehmensführung aufzubauen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt beginnen aktionistische Aktionäre die Koordination mit anderen Aktionären und - hinsichtlich der nächsten Hauptversammlung - mit Proxy Advisors.

Die spezifischen Schritte aktionistischer Aktionäre beginnen bei der Suche nach möglichen Zielgesellschaften, dem Ankauf erster, kleinerer Beteiligungen, einem Schreiben an den Vorstand oder Aufsichtsrat und dem Verlangen eines persönlichen Gesprächs mit eben diesem. Gegenstand dieser Gespräche sind oft die Höhe der Dividende, die Gremienbesetzung oder Zu- und Verkäufe konkreter Unternehmensteile. Verlaufen diese Gespräche ergebnislos, erfolgt die nächste (Eskalations-) Stufe: eine parallele öffentliche Kampagne, welche die (vermeintlichen) Versäumnisse des Unternehmens und der Unternehmensführung sowie eigene Ziele in den Vordergrund rückt.