Risikobudgets in Krisenzeiten, Teil 1 Vermögensverwalter im Minenfeld der volatilen Märkte

Michael Kohlhase ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Dr. Kohlhase Vermögensverwaltung

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Es ist einer dieser Tage, die jeder mit Kundengeldern betraute Verwalter nur zu gut kennen dürfte: Zum Jahresanfang diskutiert er mit seinem Kunden über ein Anlageergebnis, mit dem dieser nicht so recht zufrieden ist. Aufs Jahr 2015 gerechnet liegt das Portfolio zwar noch im Plus, im zweiten Halbjahr indes leicht im Minus.

Im neuen Jahr wird die Situation nicht einfacher, im Gegenteil. Seit Jahresbeginn schwanken die Märkte so stark, dass sich selbst erfahrene Berater verwundert die Augen reiben. Da kann die Tagesschwankung im Dax schon mal bei mehr als 10 Prozent liegen, obgleich die Finanzcommunity in seltener Übereinstimmung deutlich für die Aktienmärkte gestimmt ist. Die Konsensschätzung für den Dax beispielsweise liegt bei etwa plus 15 Prozent in 2016.

 
Die prozentuale Veränderung des Dax auf Tagesbasis vom 4. Januar bis 23. Februar (Daten: Bloomberg)


Die prozentuale Veränderung des Dow Jones auf Tagesbasis vom 31. Dezember bis 23. Februar (Daten: Bloomberg)


Die prozentuale Veränderung des Shenzen auf Tagesbasis vom 31. Dezember bis 23. Februar (Daten: Bloomberg)

Den Kunden verunsichern solche starken Schwankungen sehr. Auch wenn er mit seinem Berater vorab eine Verlustschwelle, also einer maximalen Verlust-Obergrenze, für sein Portfolio vereinbart hat. Diese zu vereinbaren ist bei Privatkunden in der Finanzportfolioverwaltung gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff Verlustschwelle wird häufig mit Risikobudget gleichgesetzt.

Finanztechnisch geht diese Bedeutung aber noch weiter. Zum einen kann das Risikobudget auch als Risikoallokation verstanden werden. Dabei betrachtet man das auf die verschiedenen Asset-Klassen verteilte Risiko.

Zum anderen bezeichnet die Kennzahl die Risikoverteilung zwischen dem aktiven und dem passiv verwalteten Anteil im Portfolio. Die wichtige Implikation für den Kunden lautet: Wie gut ist der Manager beziehungsweise wie viel kann er von zusätzlich eingegangenem Risiko profitieren? Ist die Mehrrendite das zusätzliche Risiko wert?



Aber bleiben wir bei der aktuellen Marktsituation. Grundsätzlich gilt: Ist die Verlustgrenze überschritten, muss der Privatkunde am darauffolgenden Geschäftstag darüber informiert werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor.

Doch die derzeitigen starken Marktschwankungen bringen den Berater fast täglich aufs Neue in die Zwickmühle: Morgens ist die Verlustschwelle gerissen, bis zum Abend hat sie sich indes wieder eingependelt. Wie also soll der Berater sich verhalten? Und was passiert, wenn die maximale Verlustgrenze erreicht ist?