Über eine weitere Reform des Stiftungsrechts wird seit dem Beschluss der Innenminister- und Justizministerkonferenz im Sommer 2014 diskutiert, eine neue Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen. Danach stehen folgende Fragen auf der Agenda:
- Die Rechte von Stifterinnen und Stiftern zu deren Lebzeiten.
- Die Möglichkeit, Ressourcen allein nicht überlebensfähiger Stiftungen miteinander zu bündeln
- mehr Transparenz im Stiftungswesen
- bundesweit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen
- Die Absicherung von Stiftungen in Zeiten niedriger Erträge