Harte Kritik an Schäubles Erbschaftsteuerplänen „Axt statt minimalinvasives Vorgehen“

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble konkretisiert seine Pläne bei der Erbschaftsteuerreform. Erben oder Beschenkte großer Unternehmensvermögen sollen künftig nicht so leicht wie bisher um eine Zahlung an das Finanzamt herumkommen.

Knackpunkt dabei ist, wann ein Unternehmen als groß eingestuft wird. Sieben Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten vorgeschlagen, die Bedürfnisprüfung erst von 300 Millionen Euro je Erwerb an starten zu lassen.

Laut den aktuellen Plänen vom Finanzministerium soll auch das private Vermögen der Erben künftig bei der Frage berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen von der Steuerzahlung befreit werden muss, um die Beschäftigung zu sichern. Die sich daraus ergebende Bedürfnisprüfung soll bereits ab einer Summe von 20 Millionen Euro je Erwerb durchgeführt und die Grenze für zulässiges Verwaltungsvermögen bei 10 Prozent angesetzt werden.

„Herr Schäuble hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts versprochen, minimalinvasiv bei der Erbschaftsteuerreform vorzugehen. Nun rückt er von seinen Vorsätzen ab, holt die Axt raus und setzt sie an das Familienunternehmertum sowie an unsere einzigartige Finanzierungskultur in Deutschland an“, kritisiert Lutz Goebel, Präsident des Verbands der Familienunternehmer.

Die Bedürfnisprüfung könnte zudem verfassungswidrig sein. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wies darauf hin, dass ein Erbe schon heute Erbschaftsteuer zahlen muss, wenn privates Vermögen vererbt wird. „Sollte also das private Vermögen bei der Bedürfnisprüfung herangezogen werden, käme es faktisch zu einer Doppelbesteuerung“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer.

Ähnlich äußert sich der Verband der Familienunternehmer und ergänzte, dass auch die 10-Prozent-Grenze für zulässiges Verwaltungsvermögen unterirdisch sei und jeglicher betrieblicher Praxislogik entbehre. Goebel weiter: „Der Union muss bewusst sein, dass die Familienunternehmer in Deutschland den Glauben an die Wirtschaftskompetenz von CDU und CSU verlieren, wenn das Familienunternehmertum durch die Erbschaftsteuerreform so geschädigt wird.“

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