Blackrock Fünf Reformideen für den ETF-Markt

Blackrock und sein Anbieter von börsengehandelten Indexfonds, iShares, sehen Reformbedarf im ETF-Markt aufgrund immer komplexer werdender Produkte. Es müsse kritisch hinterfragt werden, ob die bestehende Regulierung sicherstellen könne, dass die ETF-Anleger wissen, was sie kaufen und die mit den Produkten verbundenen Risiken und Kosten wirklich kennen und verstehen.

Die Reformideen von Blackrock im einzelnen:

1. Klare Bezeichnung der Produktstruktur und Anlageziele.

Auch wenn sämtliche ETFs bestimmte Charakteristiken gemeinsam haben, hat sich die Bezeichnung „ETF“ inzwischen zu einem Dachbegriff entwickelt, unter dem zahlreiche Produkte mit einem breiten Spektrum unterschiedlicher Strukturen subsumiert werden. Für den Anleger kann das verwirrend sein. Er hat ein Recht darauf zu wissen, was er kauft und welche Anlageziele ein Produkt verfolgt. Um dies zu erreichen, ist ein weltweites Standard-Klassifizierungssystem mit eindeutigen Bezeichnungen gefordert, welche die Unterschiede zwischen den Produkten verdeutlicht.

2. Häufige und rechtzeitige Offenlegung sämtlicher Positionen und damit verbundener Risiken.

Der Anleger sollte nicht nur die Struktur des gekauften börsengehandelten Produkts kennen, sondern auch wissen, welche Positionen dieses beinhaltet. Die Anbieter sollten also verpflichtet sein, klar offenzulegen, welche Positionen das Produkt hält und welche finanziellen Risiken damit verbunden sind.

3. Klare Standards für Diversifizierung des Kontrahentenrisikos und Qualität der Besicherung.

Neben der Offenlegung sollten auch die Themen Kontrahentenrisiko und die Qualität der Besicherung Gegenstand von Standards sein. Derzeit werden unterschiedliche regulatorische Ansätze zum Umgang mit dem Kontrahentenrisiko verfolgt. Wir untersuchen das Kontrahentenrisiko in seiner Gesamtheit und richten den Blick dann auf die „Best Practices“ mit Swaps und der Wertpapierleihe (Securities Lending).

4. Offenlegung sämtlicher Kosten und Gebühren, einschließlich solcher an Gegenparteien.

Der Anleger benötigt vollständige Klarheit über sämtliche Kosten und Erträge, die mit dem gekauften Fonds verbunden sind. Nur so kann er die Gesamtkosten über die Haltedauer (Total Cost of Ownership) sicher bestimmen. Derzeit bieten die meisten Websites von ETF-Anbietern Informationen zur Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio, TER). Wir empfehlen weltweit einheitliche Standards, die erkennen lassen, welche Kosten und Gebühren in der TER enthalten (oder nicht enthalten) sind, damit der Anleger die tatsächlichen Gesamtkosten kennt, die mit dem Kauf eines ETF verbunden sind.

5. Einheitliches Reporting der Handelsaktivität sämtlicher Aktientransaktionen, einschließlich ETFs.

Einer der Hauptgründe, warum so viele Anleger ETFs einsetzen, ist die Möglichkeit, ETFs tagsüber an einer anerkannten Börse handeln zu können. An den unterschiedlichen Finanzplätzen bestehen allerdings auch unterschiedliche Ausweispflichten zum Handel. Eine der wichtigsten regulatorischen Initiativen in den USA und in Europa richtet sich deshalb auf die Verlagerung des Geschäfts mit außerbörslich (over-the-counter, OTC) gehandelten Derivaten an eine Börse mit einer zentralen Abrechnungsstelle. Damit soll das systemische Risiko gesenkt und die Transparenz erhöht werden. In ähnlicher Weise sollten ETFs einem standardisierten Transaktions-Reporting unterliegen.

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