Der gläserne Gesellschafter Wie Familienunternehmen Einblicke in Interna vermeiden

Christian Bochmann ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Flick Gocke Schaumburg in Hamburg.

Christian Bochmann ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Flick Gocke Schaumburg in Hamburg. Foto: Flick Gocke Schaumburg

Familienunternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Sie müssen sich nicht nur gegenüber der Konkurrenz aus dem In- und Ausland bewähren, sondern auch gegenüber einem immer detaillierteren Regulierungsgeflecht. Nicht zuletzt haben sie eine erhebliche Bandbreite an Publizitäts- und Transparenzpflichten zu erfüllen, die gezielt in die berechtigten Vertraulichkeitsinteressen von Familienunternehmen, aber auch der Unternehmerfamilie selbst eingreifen.

Im Vordergrund stehen dabei die Abschlusspublizität, die Satzungspublizität sowie die Beteiligungspublizität. Diese Publizitätsregime gelten zwar im Ausgangspunkt für alle Unternehmen gleichermaßen. Aufgrund der besonderen Struktur von Familienunternehmen treffen sie diese häufig aber empfindlicher als sonstige Unternehmen.

Die besondere Vitalität von Familienunternehmen entspringt der charakteristischen Überschneidung von Familie, Unternehmen und Eigentum. Genau daraus resultieren aber auch besondere und schützenwerte Vertraulichkeitsinteressen. Vertrauen, Zusammenhalt, Tradition und Generationendenken im geschützten Raum der Familie stärken die unternehmerische Sphäre in Form von langfristigem Denken, Entscheidungsfreude und sozialem Verantwortungsbewusstsein. Umgekehrt stärkt das gemeinsame unternehmerische Wirken häufig den familiären Zusammenhalt.

Diese wechselseitige Sinn- und Identitätsstiftung setzt jedoch ein gemeinsames Verständnis innerhalb der Familie über ihre Rolle gegenüber dem Unternehmen voraus, das ohne einen bestimmten Grad an Vertraulichkeit dieser Familieninterna kaum erreicht werden kann. Darüber hinaus reichen die unerwünschten Folgen weitreichender Einblicke in die Einkommens- und Vermögenssituation aufgrund gesetzlicher Offenlegungspflichten von einer Belastung im sozialen Umgang bis hin zum latenten – dadurch aber nicht minder belastenden – Risiko, als lohnenswertes Opfer ins Visier von Kriminellen zu geraten.

Einen Sonderfall stellen kapitalmarktorientierte Familienunternehmen dar, bei denen es praktisch keinerlei Gestaltungsspielraum gibt, die Publizitätspflichten zu verringern. Denn vom Börsenprospekt über die sehr engmaschige Transparenz der Beteiligungsverhältnisse bis hin zur Pflicht, wesentliche Informationen ad hoc zu veröffentlichen, ist Publizität geradezu das Kernanliegen der Kapitalmarktregulierung, die vor allem den Kleinanleger schützen will. Wird der Schritt an den Kapitalmarkt erwogen, ist es neben den damit verbundenen Finanzierungserwägungen deshalb wichtig, nicht nur rechtlich, sondern auch in der Denkweise der Unternehmerfamilie auf die Spielregeln des Kapitalmarkts mit ihren weitgehenden Publizitätsanforderungen eingestellt zu sein.

Bei nichtbörsennotierten Familienunternehmen gibt es hingegen durchaus Gestaltungsspielräume im Hinblick auf die Abschlusspublizität, die Satzungspublizität sowie die Beteiligungspublizität:

Die Jahresabschlusspublizität erlaubt Dritten – insbesondere Wettbewerbern – (begrenzte) Einblicke in die Geschäftszahlen eines jeden publizitätspflichtigen Unternehmens. Die bei Familienunternehmen häufig anzutreffende Spezialisierung auf einen begrenzten Produktkreis sowie auf industrielle Abnehmer erhöht die Aussagekraft der Jahresabschlusspublizität im Vergleich zu großen und stark diversifizierten sowie auf Endverbraucher ausgerichteten Unternehmen jedoch erheblich – und damit auch die Einschnitte in die unternehmerischen Vertraulichkeitsinteressen gegenüber Wettbewerbern.