Brexit-Referendum „Die Vernunft dürfte siegen“

Geht davon aus, dass sich die Mehrheit der Briten für einen Verbleib in der EU ausspricht: Katrin Löhken von Sal. Oppenheim

Geht davon aus, dass sich die Mehrheit der Briten für einen Verbleib in der EU ausspricht: Katrin Löhken von Sal. Oppenheim

Auf dem EU-Gipfel im Februar 2016 ist die Europäische Union dem britischen Premierminister Cameron deutlich entgegengekommen. In weiten Teilen konnte er seinen Forderungskatalog zur Verbesserung der EU im britischen Sinne durchsetzen.
  • Die wichtigsten Elemente der Vereinbarung dürften aus britischer Sicht das Zugeständnis sein, dass Großbritannien ein „Opt -Out“ aus dem Euro und der weiteren europäischen Integration erhält und dass temporär Sozialleistungen für EU-Ausländer beschränkt werden dürfen. Perspektivisch wird Großbritannien damit die Anzahl der Immigranten aus der EU reduzieren.
  • Das EU-Referendum wird nun am 23. Juni 2016 abgehalten. Cameron wird mit diesen Gipfel-Beschlüssen für einen Verbleib Großbritanniens in der EU werben. Wir rechnen nicht damit, dass EU-Gegner auf Basis der Gipfel-Beschlüsse ihre Meinung ändern werden.
  • Daher muss Cameron vor allem um die rund 20 bis 30 Prozent noch unentschlossenen Bürger werben, um das Referendum zu gewinnen. Innenpolitisch bekommt er jedoch Gegenwind zu spüren, da das Lager der Brexit-Befürworter prominent und gut aufgestellt ist. Wichtig wird sein, die Thematik der Flüchtlingskrise vom EU-Referendum zu trennen.
  • Wir gehen dennoch davon aus, dass sich die Mehrheit der Briten für den Verbleib in der EU ausspricht. Hier sollte die rationale wirtschaftliche Vernunft über das britische Nationalgefühl und den Wunsch, selbstbestimmter zu sein, siegen.

Die Eckpunkte der Vereinbarung umfassen die folgenden vier Bereiche:

1. Souveränität: Großbritannien soll – vertraglich wasserfest – nicht länger dem Ziel der geplanten immer enger werdenden europäischen Integration verpflichtet sein. Diese Ausnahme soll bei der nächsten Änderung in die EU-Verträge
aufgenommen werden. Einführung einer „Roten Karte“, die es erlaubt, mit einer Mehrheit von 55 Prozent der Stimmen in den nationalen Parlamenten (entspricht 15 der 28 EU-Länder) eine Gesetzesinitiative der EU zu stoppen.

2. Economic Governance: Die weitere Integration der Europäischen Währungsunion (EWU) wird unter Wahrung der Rechte und Kompetenzen der Nicht-EWU-Länder vorangetrieben. Großbritannien bekommt ein dauerhaftes Recht für ein „Opt-Out“ aus der EWU zugestanden. Nicht-EWU-Länder dürfen von den EWU-Mitgliedern nicht diskriminiert werden und bekommen ein Einspruchsrecht, falls sie ihre Interessen verletzt sehen. Ebenso dürfen sie nicht an den Kosten zur Unterstützung von EWU-Ländern beteiligt werden. Gleichzeitig gelten aber EU-weit einheitliche Regeln für die Finanzmarktregulierung.

3. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Die EU unternimmt weitere Anstrengungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Abbau von Regulierung und Bürokratie. Bekenntnis zum Freihandel.

4. Immigration: Da die Sozialsysteme der EU-Länder nicht harmonisiert sind, können von ihnen Fehlanreize ausgehen. Ländern, deren Sozialsysteme außerordentlich durch Zuwanderung belastet werden, wird die Einführung einer Notbremse zugestanden. Sie dürfen EU-Ausländern Zahlungen aus den Sozialsystemen für vier Jahre kürzen, wobei die Kürzungen im Zeitverlauf abnehmen.