Stiftungsrecht und –praxis im Fürstentum Liechtenstein Ein kritischer Blick hinter die Kulissen des Stiftungsstandortmarketings

Stefan Fritz und Christoph Mecking sind der Meinung, dass die Zwangstreuhandschaft, die in Liechtenstein Pflicht ist, störend ist, wenn aufseiten des Stifters bereits organisatorische Strukturen, etwa in Form eines Family Office, vorhanden sind.

Stefan Fritz (l.) und Christoph Mecking sind der Meinung, dass die Zwangstreuhandschaft, die in Liechtenstein Pflicht ist, störend ist, wenn aufseiten des Stifters bereits organisatorische Strukturen, etwa in Form eines Family Office, vorhanden sind. Foto: Privat

„Vom Heuwender zum Treuhänder“, lautet eine beliebte Formel, die in Kurzform den Wandel des Fürstentums Liechtenstein vom bescheidenen Agrarstaat zum erfolgreichen europäischen Finanz- und Dienstleistungsstandort beschreibt. Während es 2020 dort gerade noch 95 Landwirtschaftsbetriebe gab, verfügte das Land Ende 2022 über mehr als dreimal so viele Treuhänder und Treuhandgesellschaften mit rund 2.500 Mitarbeitenden. Gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen mit Wohnsitz in Liechtenstein waren das mehr als 10 Prozent. Auch das Fürstenhaus selbst ist unter den eingetragenen Treuhändern vertreten.

Eine wichtige Rolle bei dieser Transformation spielte und spielt die liechtensteinische Stiftung. Als deren „Erfinder“ gilt der auch in Deutschland nicht unbekannte Vaduzer Anwalt und Treuhänder Herbert Batliner. In Verbindung mit dem damals undurchdringlichen Bankgeheimnis des Fürstentums sorgte sein Stiftungsmodell früher dafür, dass die dortigen Banken und Treuhänder über Jahre wesentlich mehr Heu aus dem Ausland wenden konnten als nach dem Steuerrecht der Herkunftsländer zulässig.

Erst als Kundendaten der Fürstenbank Liechtenstein Global Trust (LGT) an den deutschen Fiskus gelangten, zeichnete sich mit der „Liechtensteiner Steueraffäre“ das Ende der Liechtenstein-Stiftung als Steuerhinterziehungsinstrument ab, das die Rechtsform Stiftung auch jenseits der Kleinstaatsgrenzen in Misskredit gebracht hatte.

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