Passend pauschal Was die Zinswende für Stiftungsfonds und ihre Investoren bedeutet

Auch wenn Pauschalangebote für Reisen vor allem auf Massentourismus und Wiederholbarkeit ausgelegt sind

Auch wenn Pauschalangebote für Reisen vor allem auf Massentourismus und Wiederholbarkeit ausgelegt sind: Manch Reisender fühlt sich auf dem Balkon einer Bettenburg wohl. Manch Stiftungsvorstand wählt ebenfalls lieber ein Pauschalangebot und damit einen Stiftungsfonds. Foto: Imago Images / Chris Emil Janßen

Kennen Sie den Pauschalreise-Vergleich? Ja? Damit ist aber nicht jener Vergleich gemeint, den Sie auf diversen Online-Portalen finden und in dem Sie Reiseziele, Hotelausstattungen und Verpflegungspakete auswerten können. Hier geht es um etwas, das sich gut verwenden lässt, wenn es um das Für und Wider von Angeboten geht, die herzlich wenig mit Urlaubsträumen zu
tun haben.

Mirjam Schwink beispielsweise, Leiterin des Stiftungsmanagements bei der BW-Bank, nutzt diesen Vergleich, um das Für und Wider von Stiftungsfonds abzuwägen. Das funktioniert dann so: Stiftungsfonds seien grundsätzlich mit dem Konzept einer Pauschalreise vergleichbar, der Grundgedanke sei ähnlich. Wenig Aufwand, fixe Kosten, bewährtes Konzept. Aber ein schnell abgeschlossenes All-inclusive-Paket für den nach einer ausgewogenen Kapitalanlage strebenden Stiftungsvorstand ist es dann eben auch nicht. Denn die Modelle sind – wie bei einer Pauschalreise – auf Wiederholbarkeit, auf Skalierbarkeit ausgelegt.

 

Bei der konkreten Ausgestaltung gebe es deswegen durchaus Unterschiede, erklärt Schwink, und das gelte unabhängig von der Vermögensgröße. Eben wie bei einer Pauschalreise. Bildungsurlaub und Bettenburg sind zwar jeweils Pauschalreisen, sowohl inhaltlich als auch preislich unterscheiden sich die Konzepte aber – und auch deren jeweilige Anbieter. Würde Schwink also einem Stiftungsvorstand die bildlich gesprochene Pauschalreise empfehlen? Durchaus, denn: „Ein solches Angebot ist nicht per se positiv oder negativ – es kann je nach Bedarf die beste Wahl sein.“

Für diese Sicht gibt es gute Argumente. 25.000 Stiftungen gab es Ende 2022 in Deutschland, weit über die Hälfte von ihnen weist ein Stiftungskapital von weniger als einer Million Euro auf. Eine Schwelle, bei der viele Banken und einige Vermögensverwalter überhaupt erst eine vollumfängliche und individuelle Vermögensverwaltung anbieten. Größere Stiftungen können sich etwa bei Schwink individuelle Vermögensverwaltungen in Mandatsform bauen lassen, einzelne Mandate für verschiedene Anlageklassen verteilen, einen eigenen Spezialfonds starten oder gemeinsam mit anderen Stiftungen ein Vermögens-Pooling in Spezialfonds-Form vorantreiben. Das Kapital, das kleine Stiftungen überhaupt anlegen können, reicht aber eben oft nur für skalierbare, pauschale und möglichst kostengünstige Angebote, die trotzdem die Ansprüche an Kapitalerhalt und regelmäßige Ausschüttungen sicherstellen sollen. Für einen Großteil der Stiftungen sind Stiftungsfonds deswegen die fast schon zwangsläufige Wahl.

Traditionell übervorsichtig

Doch zwischenzeitlich haperte es bei den Stiftungsfonds. Da Stiftungen einst als rechtlich unselbstständige Person und so als schutzbedürftig galten, übernahm der Staat damals die Rolle des Vormunds und entwickelte Vorgaben für die mündelsichere Anlage des Stiftungsvermögens. Praktisch hieß das: Staatsanleihen. Auch wenn die Zeit der mündelsicheren Anlage schon lange vorbei ist – die Anleihequote in deutschen Stiftungsvermögen sei jahreang hoch geblieben, berichtet Schwink. Auch in den Stiftungsfonds. Um aber den Kapitalerhalt und vor allem die regelmäßigen Ausschüttungen sicherstellen zu können, hätte sich die Vermögensanlage der Stiftungen verändern müssen: „In der absoluten Niedrigzinsphase haben wir beispielsweise im Dialog mit den Verantwortlichen einer Stiftung die Anlagerichtlinien angepasst und Vermögensklassen wie Aktien und Immobilien als Substanzbewahrer der Allokation beigemischt.“