Immobilienkrise Mögliche Akutmaßnahmen für institutionelle Investoren

Alexander Lehnen und Michael Frühmorgen von der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft:

Alexander Lehnen und Michael Frühmorgen von der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft: „Schon bei der Vertragsgestaltung sollte der Finanzierungsgläubiger insolvenzrechtliche Risiken des Unternehmens berücksichtigen und gegebenenfalls bestmöglich reduzieren.“ Foto: Heussen

Institutionelle Investoren haben in den vergangenen Jahren Immobilien nicht nur über (Eigenkapital-) Fonds, sondern auch über Fremdkapital-Instrumente wie Senior Loans oder Mezzanine-Darlehen finanziert. Insbesondere wurden als „Rendite-Booster“ Projektentwickler und Bauträger mit hochverzinslichen Darlehen finanziert. Aufgrund von deutlich gestiegenen Finanzierungs- und Baukosten, niedrigeren oder nicht planbaren Exit-Preisen und verlängerten Laufzeiten von Projekten geraten aktuell immer mehr Projektentwickler und Bauträger in Zahlungsschwierigkeiten beziehungsweise Insolvenznähe.

Diese wirtschaftliche Entwicklung, die sich den Prognosen zufolge auch im Jahr 2024 fortsetzen dürfte, zwingt Projektentwickler und Bauträger dazu, die Liquiditätssituation ihrer Gesellschaften genau im Blick zu behalten und eine sorgfältige Liquiditätsplanung vorzunehmen.

Ein angemessenes Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystem stellt dabei nicht nur sicher, dass die verantwortlichen Geschäftsführer/Vorstände ihren gesetzlichen Handlungspflichten nachkommen. Vielmehr sichert ein rechtzeitiges Gegensteuern dem Unternehmen auch Handlungsspielräume für eine Sanierung oder Restrukturierung zu einem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen trotz widriger Umstände gegebenenfalls doch wieder auf die „Erfolgsspur“ zurückgeführt werden kann.

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