Ihre Stimme ist gefragt! So wird der Green-Bond-Standard zum Goldstandard

Die Technical Expert Group on Sustainable Finance hat einen Zwischenbericht für die Einführung von Green Bond Standards (GBS) veröffentlicht.

Die Technical Expert Group on Sustainable Finance hat einen Zwischenbericht für die Einführung von Green Bond Standards (GBS) veröffentlicht. Foto: Screenshot

Die Europäische Union will die Finanzierung nachhaltigen Wachstums fördern. Nun hat die von der EU-Kommission im vergangenen Jahr ins Leben gerufene Expertengruppe für nachhaltige Finanzierung (Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG)) einen Meilenstein ihrer voraussichtlich im Juni dieses Jahres endenden Mission erreicht.

Das 35-köpfige Gremium, darunter Akademiker und Vertreter des Finanzsektors, hat einen Zwischenbericht für die Einführung eines sogenannten Green-Bond-Standards (GBS) veröffentlicht. Dieser baut auf bewährten Anlage- und Finanzierungsmethoden auf. Interessierte haben nun bis zum 3. April die Möglichkeit, den Bericht zu kommentieren und Feedback abzugeben. 

Der Zwischenbericht umfasst Vorschläge, wie der EU Green Bond Standard aussehen könnten und wie dieser zu einer weiteren Verbreitung grüner Anleihen beitragen könnte. Der Bericht enthält elf vorläufige Empfehlungen. Damit der Green Bond Standard von der Finanzbranche überhaupt akzeptiert wird, schlagen die Mitglieder des Gremiums unter anderem vor, dass institutionelle Investoren ihn als Leitlinie nutzen und so Vorbildfunktion für andere Anleger übernehmen. Die Großanleger sollten den Green Bond Standard in ihre Arbeit einbeziehen, sobald sie ihre auf Nachhaltigkeit ausgelegte Anlagestrategie für festverzinsliche Wertpapiere definieren.

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Weiterhin unterbreitet das Expertengremium in seinem Zwischenbericht den Vorschlag, dass auch die Europäische Zentralbank (EZB) für den geplanten Green Bond Standard werben sollte. Denkbar sei, dass die EZB beim Kauf grüner Anleihen bevorzugt jene Papiere erwirbt, die als „EU Green Bonds“ eingestuft werden – dabei ohne ihr Prinzip der Marktneutralität zu verletzen. Mit diesem Link können Sie gegenüber der EU Feedback abgeben. 

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