Zwischen Niedrigzins und Corona-Pandemie Neue Herausforderungen für Pensionskassen

Betriebsrentenspezialist: Rafael Krönung arbeitet seit 1. November 2019 für Willis Towers Watson.

Betriebsrentenspezialist: Rafael Krönung arbeitet seit 1. November 2019 für Willis Towers Watson. Foto: Aon Hewitt

Pensionskassen erteilen versicherungsförmige Garantien. Für die vereinnahmten Beiträge werden Leistungen gewährt, die üblicherweise lebenslang erbracht werden. Die Beitragskalkulation sowie die Reservierung von Mitteln, um die späteren Leistungen dauerhaft erbringen zu können, basieren darauf, dass die Nettoerträge der Pensionskasse den dabei zugrunde gelegten Garantiezins dauerhaft übersteigen.

Regulierte Pensionskassen können die zugesagten Leistungen dabei weniger vorsichtig als Lebensversicherungsunternehmen oder deregulierte Pensionskassen (üblicherweise die wie und oftmals auch von Lebensversicherungsunternehmen betriebenen Pensionskassen – im Allgemeinen in der Rechtsform einer AG) ausfinanzieren. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf diese regulierten Einrichtungen, die zirka 75 Prozent des Pensionskassenmarkts abdecken.

Hoher Garantiezins nur schwer zu erwirtschaften

Im anhaltenden Niedrigzins wird der Garantiezins zu einer immer größeren Belastung. Viele Versorgungszusagen der Pensionskassen stammen aus Zeiten als Garantien von 3 bis 4 Prozent üblich und angesichts der damals sicher erzielbaren Anlagerenditen absolut angemessen und erforderlich waren. Der durchschnittliche Rechnungszins aller Pensionskassen liegt nach wie vor bei knapp 2,9 Prozent. Nettoanlagerenditen von über drei Prozent lassen sich aus heutiger Sicht mit konservativen und sicherheitsorientierten Anlagekonzepten und angemessenem Risiko kaum noch erzielen.

Chancenreiche Anlagekonzepte sind bei Pensionskassen aufgrund der aufsichtsrechtlichen Einschränkungen nur in gewissem Umfang zulässig und erfordern eine entsprechende Risikotragfähigkeit, die für viele Pensionskassen immer schwieriger darstellbar ist. Können die Garantiezinsen an den Kapitalmärkten aber nicht mehr verdient werden, so reichen die angesammelten Mittel langfristig nicht aus, um die zugesagten Leistungen dauerhaft – über die Restlebenserwartung aller Versorgungsberechtigten – zu erbringen.

Zeichnet sich dies ab, muss der Rechnungszins abgesenkt werden. Dadurch sind signifikant höhere Deckungsrückstellungen zu bilden, was die Kassen zusätzlich erheblich belastet. Je nach Tarif und der Struktur des Versichertenkollektivs führt eine Absenkung des Rechnungszinses um 0,5 Prozentpunkte zu Erhöhungen der Deckungsrückstellungen um 7,5 bis 15,0 Prozent.