Nullzinsen, Anlagenotstand, Probleme bei Pensionskassen, ungewolltes Homeoffice, Corona-Pandemie. Und nun auch noch zwei neue Rundschreiben für Pensionskassen und Pensionsfonds, die es zu analysieren und bis Ende September zu kommentieren gilt. Der Sommer 2020 ist aus Sicht deutscher Pensionseinrichtungen, ihrer juristischen Berater und Verbände alles andere als langweilig.
Konkret konsultiert die Bafin die Entwürfe der Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV)“ und „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“.
Der Entwurf des Rundschreibens für die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (Konsultation 08/2020) richtet sich an alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die der Aufsicht der Bafin unterliegen, also Pensionskassen und Pensionsfonds. Und zwar vor diesem Hintergrund: Seit dem 13. Januar 2019 haben die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) über bestimmte Schlüsselfunktionen zu verfügen sowie weitere besondere Anforderungen an ihre Geschäftsorganisation zu erfüllen. Dieser gestiegenen Bedeutung der Anforderungen an die Geschäftsorganisation auf Gesetzesebene soll das geplante neue Rundschreiben Rechnung tragen.
Auch der Entwurf des Rundschreibens zur eigenen Risikobeurteilung (ERB) mit der Konsultation 09/2020 richtet sich an alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Laut Bafin soll das Rundschreiben Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die eigene Risikobeurteilung geben.