Zur Bundestagswahl Was die Parteien für den Finanzsektor planen

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„Der Staat muss auch den Vertrieb von schädlichen oder intransparenten Anlageprodukten verbieten.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Diese Kompetenz hat der Staat jetzt schon. Die Möglichkeiten zum Produktverbot wurden bereits eingeführt und von der Bafin auch schon genutzt.

„Zu große Banken sind eine Gefahr für die Realwirtschaft, da wir sie nicht ohne Schaden für alle abwickeln können. Deshalb brauchen wir eine stärkere Fusionskontrolle, die auch das sogenannte „Too big to fail“-Kriterium berücksichtigt.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Bei dem Gegensatz „Groß vs. Klein“ fehlt immer ein Aspekt: Große Unternehmen brauchen große Banken für ihre Finanzierung, ihr Risikomanagement usw. Außerdem gibt es viele weitere Gründe, warum Banken immer größer werden, z.B. auch deswegen, weil sich die fixen Regulierungskosten stetig erhöhen.

„Für Banken, die bereits zu groß sind, wollen wir ein Trennbankensystem einführen, sodass das Einlagengeschäft vom krisenanfälligen Handelsgeschäft getrennt wird.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Siehe den Kommentar zum SPD-Programm. Die geringere Krisenanfälligkeit von Trennbanken ist empirisch wie theoretisch nicht erwiesen.

„Als Ultima Ratio muss für solche Banken auch eine Entflechtung möglich sein. Verbraucher*innen müssen besser vor undurchsichtigen und gefährlichen Finanzprodukten geschützt werden. Die provisionsgetriebene Beratung wollen wir verbieten und einen Umstieg zur Honorarberatung organisieren.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Bereits jetzt ist laut Studien des Deutschen Aktieninstituts festzustellen, dass sich die Banken regulatorisch bedingt aus der Beratung zu Einzelaktien teilweise komplett zurückziehen und die Beratung zu Investmentfonds usw. zumindest verringern. Damit entfällt ein wichtiger Informationskanal, der den Anlegern die Vorzüge renditestärkerer Instrumente wie Aktien näher bringt und über den Umgang mit den Risiken aufklärt. Wichtig ist daher eine angemessene Regulierung der Anlageberatung, damit das beratungsfreie Geschäft nicht weiter steigt oder schlimmstenfalls ganz von der Aktienanlage abgesehen wird. Ein Verbot der Provisionsberatung ist hingegen nicht zielführend, da die Bereitschaft der Bankkunden, für Beratung „offen“ zu zahlen, meist nicht vorhanden ist. Das beratungsfreie Geschäft dürfte damit weiter steigen, die Qualität der Anlageentscheidungen hingegen nicht.

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„Die finanziellen Verluste durch falsche Anlageberatung werden für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher auf circa 50 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Das ist nicht nur volkswirtschaftlicher Irrsinn, sondern beraubt Sparer*innen und Versicherte und zerstört im schlimmsten Fall Existenzen. Doch trotz aller Versprechungen der Großen Koalition stehen dabei immer noch nicht die Bedürfnisse und Wünsche der Kundinnen und Kunden im Vordergrund, sondern Verkaufsvorgaben und Provisionsversprechen für die „Berater*innen“. Deshalb werden wir Provisionen und Gebühren deckeln und transparent machen. Unser Ziel, eine wirklich unabhängige Finanzberatung auf Honorarbasis für alle, wollen wir nach einer angemessenen Übergangszeit erreichen.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Richtig ist der Wettbewerb zwischen Beratungsmodellen bei Transparenz über die (versteckten) Kosten. Zum Provisionsverbot siehe die Ausführungen oben.