Zur Bundestagswahl Was die Parteien für den Finanzsektor planen

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„[…] und bank- und börseninterne Handelsplattformen für den anonymen Handel mit Finanzprodukten („dark pools“) der Aufsicht unterstellen. Mindesthaltefristen zur Begrenzung des Hochfrequenzhandels sind ein sinnvolles Instrument.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Hochfrequenzhändler agieren in der Regel als Liquiditätsspender und können damit die Effizienz auf den Aktienmärkten erhöhen, was in verschiedenen empirischen Studien nachgewiesen wurde. Die Regulierung darf deshalb nicht dazu führen, dass kein Hochfrequenzhandel mehr stattfindet. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Mindestverweildauer von Aufträgen im Orderbuch vorgeschrieben würde. Andere Regeln, wie etwa ein Verbot des Marktmissbrauches durch Hochfrequenzhändler, sind hingegen wichtig und existieren bereits.

„Wir wollen die Rolle von Rating-Agenturen bei der Prüfung und Einschätzung von Risiken und im Beratungsgeschäft deutlich einschränken und besser regulieren. Dazu wollen wir das Rating-Geschäft klar von der Beratung trennen und noch mehr als bisher dafür sorgen, dass sich hoheitliches Handeln seltener auf private Ratings bezieht.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Die Trennung von Ratingtätigkeit und Beratung innerhalb der Ratingagenturen ist bereits jetzt schon in den entsprechenden EU-Verordnungen geregelt. Gleiches gilt für den Umgang mit Ratings in Regulierungen, etwa der Eigenkapitalregulierung. Darüber hinausgehende Eingriffe in den Ratingmarkt bergen immer die Gefahr, dass ein Rating einer international angesehenen Agentur möglicherweise nicht mehr möglich ist, was aber die Platzierung von Anleihen durch die Unternehmen erschweren würde.

„Wir wollen kleine, junge und innovative Finanzdienstleister (Fintechs) bei der Gründungsfinanzierung unter eine vereinfachte Aufsicht stellen. Gute Beratung und der Schutz der Kunden dürfen dabei nicht in Frage gestellt werden. Deutschland ist ein wichtiger Finanzstandort. Wir wollen ihn stärken und weitere Finanz- und Regulierungsinstitutionen ansiedeln. Wir unterstützen das Ziel, einen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt zu schaffen. Außerdem setzen wir uns für die Einführung der Finanztransaktionssteuer ein. Wir bekennen uns klar zum Recht der Bürger auf Bargeld und werden Bestrebungen zu dessen Abschaffung entschieden entgegentreten.“

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Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Die Förderung von Fintechs durch einen geeigneten Regulierungsrahmen bei gleichzeitiger Beachtung von Verbraucherschutzrechten oder die Forderung nach einem einheitlichen europäischen Kapitalmarkt kann wohl jeder unter-schreiben. Strittig wird es bei beidem erst, wenn es an die Details geht. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist abzulehnen, da diese Steuer per Saldo schädlich insbesondere auch für Anleger und Unternehmen der Realwirtschaft ist, die die Hauptlast der Steuer tragen müssten. Gemäß einer Studie, die das Deutsche Aktieninstitut mit Oliver Wyman erarbeitet hatte, würde die Steuerlast für Privatanleger und Realwirtschaft in Deutschland zwischen 5 bis 7,3 Milliarden Euro jährlich betragen. Damit wären nicht nur der Vermögensaufbau der Privatanleger, sondern auch die Finanzierung und das Risikomanagement der Unternehmen erheblich negativ betroffen.