Zur Bundestagswahl Was die Parteien für den Finanzsektor planen

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„Wir setzen uns für eine klare Trennung von Investment- und Geschäftsbanking und eine deutliche Einschränkung des Eigenhandels von Banken ein. Damit werden hochriskante Spekulationen und die von ihnen ausgehende Gefahr für die Stabilität von Geschäftsbanken eingedämmt.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Dieser Vorschlag ist kritisch zu beurteilen. Die stabilitätsfördernde Wirkung der Trennung von Investment- und Geschäftsbanking (sogenanntes Trennbankensystem) ist empirisch wie theoretisch hochumstritten.

Deutschland hat zwar ein eigenes Trennbankengesetz; dieses ist aber so angelegt, dass es kaum Negativeffekte gibt. Auf EU-Ebene gibt es ebenfalls eine Initiative zu einem Trennbankengesetz, das wesentlich weiterreichende Auswirkungen hätte. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission dürften Derivategeschäfte – auch zum Zweck der Absicherung von realwirtschaftlichen Preisrisiken – nur noch vom Zweig der Investmentbank angeboten werden. Die Unternehmen der Realwirtschaft fürchten hier geringere Sicherheit und höhere Kosten. Der Anspruch, ein Finanzsystem für die Realwirtschaft zu schaffen, wird hier nicht eingehalten.

„Für Finanzinstitute außerhalb des Banken- und Versicherungssektors, zum Beispiel Hedgefonds und andere Schattenbanken, fordern wir einen Kriterienkatalog zur Prüfung ihrer Bedeutung für das Finanzsystem. Solche systemrelevanten Finanzinstitute sollen verbindlichen Eigenkapitalanforderungen und einer Aufsicht unterliggen. Damit diese Regelungen erfolgreich sind, werden wir eine europäische Lösung anstreben. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Schattenbanken müssen transparent sein und „Ansteckungsrisiken“ minimiert werden.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Es besteht die Gefahr, dass bei einer Regulierung die Definition „Schattenbank“ misslingt und dadurch Unternehmen der Realwirtschaft (oder Teile davon) in den Anwendungsbereich einer nicht adäquaten Regulierung geraten. Betroffen sein könnten Finanzierungstöchter oder zentrale Einheiten, wenn zum Beispiel interne und externe Kreditvergabe undifferenziert gleichbehandelt werden. Generell führt der Begriff Schattenbank in die Irre. Passender und auf internationaler Ebene schon länger verwendet wird der Terminus „stabile Nicht-Bank-Finanzierung“. Das trifft es eher, denn unter „Schattenbanken“ werden auch bereits hochregulierte Investments und ähnliches gefasst. Auch Hedgefonds sind mittlerweile reguliert, ebenso die Finanzbeziehungen zwischen Banken und Institutionen der „stabilen Nicht-Bank-Finanzierung“.

„Beim Derivatehandel wollen wir die Regulierung von unbesicherten „over the counter“-Geschäften zügig vollenden […]“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Die Regulierung ist bereits durch europäische Regelungen wie die Derivateverordnung EMIR beendet. Die EU-Kommission hat vor wenigen Monaten einen Vorschlag zur Revision der EMIR vorgelegt, in dem es um eine leichte Anpassung der Regeln geht. Es muss weiterhin möglich bleiben, dass Unternehmen der Realwirtschaft unbesicherte OTC-Derivate nutzen können, das heißt, dass die Clearing-Ausnahme der EMIR erhalten bleibt; andernfalls würden die Absicherungskosten für realwirtschaftliche Geschäftsvorgänge ohne Nutzen für die Finanzstabilität verteuert und damit das Risiko des Gesamtsystems erhöht. Daher spricht sich die EU-Kommission auch für die Beibehaltung dieser Ausnahme aus.