Zur Bundestagswahl Was die Parteien für den Finanzsektor planen

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 SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz Getty Images

SPD

„Klare Regeln für die Finanzwirtschaft: Die Realwirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und auch der Staat brauchen ein Finanz- und Bankensystem, das sicher und verlässlich ist. Wir wollen international die treibende Kraft bei der Kontrolle und Aufsicht der Finanzmärkte werden. Kein Finanzmarkt, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur darf zukünftig ohne Regulierung und ohne Kontrolle sein. Die Aktivitäten der Finanzmärkte müssen auf die Erfordernisse der realen Wirtschaft ausgerichtet sein.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Die ausführliche Behandlung des Themas Finanzmarktregulierung durch die SPD macht deutlich, dass hier weitere Initiativen zu erwarten sind. Viele der konkreten Forderungen/Vorhaben sind aber nicht neu, sondern längst Teil europäischer Gesetzgebungsverfahren oder der internationalen Diskussion. Der explizite Wunsch, dass die Regulierung der Finanzmärkte der Realwirtschaft dient, ist eine „Gummi“-Formel, da viele konkreten Initiativen kaum diese Anforderung erfüllen und doch (zumindest indirekte) negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben.

„Regional tätige Finanzinstitute wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Förderbanken sind wichtige Finanzpartner vieler Menschen und Unternehmen in unserem Land. Wir sehen sie als wichtige Säule für die Stabilität im Finanzsystem und kämpfen daher für ihren Erhalt. Wir werden bei der Regulierung danach unterscheiden, ob es sich um Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Förderbanken beziehungsweise kleine und mittlere Privatbanken handelt oder um systemrelevante Großbanken.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Bereits unter Basel III (und den entsprechenden EU-Umsetzungsakten) werden Großbanken anders behandelt als die „Sparkasse um die Ecke“. Zudem hat die Bundesregierung jüngst eine Initiative auf EU-Ebene zur Proportionalität in der Bankenregulierung gestartet. Die Forderung ist also nicht wirklich neu.

„Auf internationaler und auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, eine klare und angemessene Verschuldungsquote für Banken einzuführen. Das unterstützen wir.“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Damit ist die Debatte um die bindende „Leverage Ratio“ gemeint, die seit längerem Forderung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ist. Die EU-Kommission hat im November 2016 einen Vorschlag zur Implementierung in der EU vorgelegt. Die Leverage Ratio begrenzt per definitionem das Geschäftsvolumen der Banken und kann damit die Kreditpolitik zum Nachteil der Realwirtschaft beschneiden. Sie wird in der Tendenz dazu führen, dass insbesondere bonitätsstarke Unternehmen mit höheren Kredit- und Absicherungskosten rechnen müssen, weil die Leverage Ratio bei der Eigenkapitalbemessung konstruktionsbedingt keine oder kaum Rücksicht auf die Bonität des Kreditnehmers/der Gegenpartei nimmt. Der Lenkungseffekt je nach Risiko unterschiedlich hoher Zinsen wird damit beeinträchtigt, was nicht unbedingt zur Stabilität des Finanzsystems beiträgt.

„Wenn eine Bank in Schieflage gerät, sollen vorrangig ihre Anteileigentümer und deren vermögende Gläubiger haften (Bail-in-Prinzip).“

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Dieser Vorschlag entspricht bereits europäischem und deutschem Recht.