Zur Bundestagswahl Was die Parteien für den Finanzsektor planen

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Christian Lindner, Bundesvorsitzender der Freien DemokratenGetty Images


FDP

 „Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass beim europäischen Bankenabwicklungsmechanismus die sogenannten „Bail-in“-Regeln und die damit vorgesehene Haftungsreihenfolge konsequent angewandt werden. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall zunächst die Aktionäre und Gläubiger einer Bank in Haftung genommen werden. Erst dann können Mittel des gemeinsamen Abwicklungsfonds herangezogen werden, in den die europäischen Banken einzahlen. Staatliche Rekapitalisierung darf es allenfalls nur in absoluten Ausnahmefällen und als fiskalisch neutrale Kredite geben, wenn die bisherigen Mittel nicht ausreichen und die Finanzstabilität gefährdet ist. Denn nur durch eine strikte Umsetzung gewinnt der europäische Bankenabwicklungsmechanismus an Glaubwürdigkeit und sendet das notwendige Signal an Banken und ihre Gläubiger, dass sie nicht ständig auf Staatskosten gerettet werden. Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung im europäischen Raum lehnen wir ab. Wir Freie Demokraten wollen eine differenzierte Bankenregulierung, bei der kleine und mittlere Kreditinstitute entlastet werden. Die Regulierung ist in den vergangenen Jahren verschärft worden. Das ist im Grundsatz richtig, trifft aber unverhältnismäßig hart kleine und mittlere Institute, von denen jedoch weniger Risiken ausgehen als von großen Kreditinstituten.“ 

Kommentar des Deutschen Aktieninstitutes: Die FDP gibt im Wesentlichen die bestehenden Regulierungen beziehungsweise die bereits eingeleiteten Maßnahmen wieder und weist damit indirekt darauf hin, dass erst einmal deren Wirksamkeit abgewartet werden muss, bevor sinnvoll weitere Schritte eingeleitet werden können.

Auch das Deutsche Aktieninstitut sieht es in der Banken- und Finanzmarktregulierung als wichtig an, die zahlreichen Regulierungsmaßnahmen, die im Nachgang zur Finanzkrise ergriffen wurden, erst einmal wirken zu lassen. Gleichermaßen sollte aber auch eine kritische Überprüfung erfolgen, ob eingeführte Regelungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen und vor allem auch im Verhältnis zueinander kohärent und konsistent sind.