Wie sich Kryptowährungen auf die Portfolio-Performance auswirken, haben wir kürzlich zusammen mit Cryptology Asset Group in einer Studie untersucht. Diese zeigt, dass die Beimischung von Kryptowährungen, basierend auf einem Top-10-Index, gewichtet nach Marktkapitalisierung, in verschiedenen Portfoliostrukturen deren Sharpe Ratio erhöht: In allen betrachteten Fällen wurde ein kontinuierlicher Anstieg beobachtet.
Relativ gesehen stieg die Sharpe Ratio für alle Portfolios beim Übergang von einer Krypto-Allokation von 1 Prozent zu einer Krypto-Allokation von 3 Prozent am stärksten. Dies zeigt, dass bereits eine kleine Allokation in Kryptowährungen die risikoadjustierte Performance eines Portfolios erheblich verbessern kann.
Am Beispiel eines traditionellen 80/20-Aktien-Anleihen-Portfolios etwa war zu erkennen, dass die Sharpe Ratio von 6,33 auf 6,93 gestiegen ist – mit lediglich 1 Prozent Krypto-Engagement. Mit 3 Prozent lag sie bereits bei 9,00 und mit fünf Prozent ist sie auf 9,85 gestiegen.
Kumulative Renditen eines 80/20-Aktien-Anleihen-Portfolios mit beigemischten Kryptowährungen
Auch die Erträge steigen: So liegen die kumulierten Renditen der Portfolios mit Kryptowährungen deutlich über dem Referenzindex, in einigen Fällen um mehr als 100 Prozent.
Direkt oder indirekt?
Grundsätzlich haben Investoren zwei Wege, Exposure zu Kryptowährungen aufzubauen – Direkt oder indirekt. Direkt kauft man die Coins über Kryptobörsen wie Kraken, Coinbase oder Bitfinex. Allerdings ist es für Anleger nicht ganz einfach, direkt in Kryptowährungen zu investieren, da zuverlässige Verwahrungsmöglichkeiten für professionelle Vermögensverwalter und Privatpersonen fehlen.
Indirekt kann man über Exchange Traded Products (ETPs) Exposure in Kryptowährungen aufbauen. ETPs kann man so einfach handeln wie einen ETF oder Aktien. Viele dieser ETPs sind an der Deutschen Börse Xetra gelistet und über die meisten Broker und Depotbanken handelbar. Seit 2020 ist die Verwendung von physisch besicherten Bitcoin-ETPs ist ein einfaches und beliebtes Mittel für Investitionen in Kryptowährungen wie Bitcoin geworden. So läuft zum Beispiel die Steuerabführung auf Bankseite beim ETP ganz automatisch, ähnlich wie bei einem ETF, auch die Verwahrung der Coins musst nicht selbst übernommen werden.
Auch die Berücksichtigung von Bitcoin-ETPs bei der Allokation hat – ebenso wie bei der Allokation von einem Korb von Kryptowährungen – positive Auswirkungen auf das Gesamtportfolio. Eine Beimischung von 2,5 Prozent Bitcoin in ein zu aus 60 Prozent aus Aktien (S&P 500) und 40 Prozent aus US-Bonds (Bloomberg US Aggregate Bond Index) bestehendes Portfolio erhöhte die annualisierte Rendite von 10,9 Prozent auf 14,9 Prozent und verbesserte die Sharpe Ratio von 0,99 auf 1,39. Gleichzeitig bleibt der maximale Drawdown eines solchen Portfolios konstant bei 21,5 Prozent.
Indizierte Performance eines 60/40-Portfolios sowie eines Portfolios mit 2,5% Bitcoin-Gewichtung seit Juni 2020 (Erstzulassung eines Bitcoin-ETPs an der Deutschen Börse - Xetra)
Die zentrale Frage bei der Beurteilung der Qualität eines institutionellen Produkts lautet: Wie ist das Investment des Anlegers gegen Risiken geschützt? Für die Verwahrung und den Schutz vor Verlust der Coins vertraut Iconic auf Coinbase Custody. So hat Coinbase Germany GmbH als erstes Unternehmen eine Krypto-Verwahrungslizenz von der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin erhalten.
Die typische Konstruktion eines besicherten ETPs setzt überdies auf die Integration eines Treuhänders. Dieser überwacht und autorisiert sämtliche Transaktionen aus der Wallet, die der physischen Besicherung des ETPs zugrunde liegt. Kryptowährungen können die Wallet des ETP also nicht ohne ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren verlassen, welches Autorisierungen von internen und externen Parteien erfordert.
Die Besonderheit einiger ETPs ist der Auslieferungsanspruch für Privatanleger. Diese Option ist vielen Anlegern aus dem Bereich Gold ETPs mit physischer Auslieferung bekannt. Die Auslieferungsmöglichkeit hat mögliche, nicht ganz unwesentliche Auswirkungen auf die potentielle Abgeltungssteuer. Nach Paragraf 23 ESt-Gesetz wird Gold als privates Veräußerungsgeschäft besteuert. Demnach entfällt hier nach zwölf Monaten Haltedauer die Abgeltungssteuer für Anleger, ein ähnlicher Sachverhalt könnte künftig für Bitcoin gelten.
Allerdings nicht bei jedem Bitcoin-ETP, sondern eben nur bei denen, die eine Auslieferung an Privatanleger ermöglichen. Institutionelle Investoren, wie etwa Manager eines Multi-Asset-Fonds, können keine Auslieferung erwirken, weil sie aus rechtlichen und regulatorischen Gründen keine Lieferung erhalten dürfen – wie das so auch bei Gold oder anderen Rohstoffen für institutionelle Anleger gilt.
Über den Autor:
Dominik Poiger ist Leiter des ETP-Produktmanagements beim Frankfurter Krypto-Asset-Manager Iconic Funds.