Zu siebeneinhalb Jahren Haft Landgericht verurteilt ehemaligen Berater der Castell-Bank

Filiale der Fürstlich Castell'schen Bank in Würzburg: Die unterfränkische Privatbank hatte im Sommer 2017 selbst Strafanzeige gegen den ehemaligen Berater erstattet.

Filiale der Fürstlich Castell'schen Bank in Würzburg: Die unterfränkische Privatbank hatte im Sommer 2017 selbst Strafanzeige gegen den ehemaligen Berater erstattet. Foto: Mattes

Ein ehemaliger Vermögensberater der Fürstlich Castell’schen Bank muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, berichtet das Online-Portal des Fernsehsenders „RTL“. Im Bericht ist zwar nur von einer unterfränkischen Privatbank die Rede. Anhand der Höhe der Schadenssumme ist aber abzuleiten, dass es sich um den ehemaligen Mitarbeiter der Privatbank mit Sitz in Würzburg handeln dürfte. Die Strafanzeige gegen den nun Verurteilten hatte die Castell-Bank im Sommer 2017 selbst in die Wege geleitet, nachdem die Bank interne Untersuchungen wegen eines Anfangsverdacht gegen den ehemaligen Berater eingeleitet hatte. Die Privatbank hatte den 52-Jährigen dann nach Feststellen des Fehlverhaltens fristlos entlassen.

Das Landgericht Nürnberg hat den 52-Jährigen nun am gestrigen Montag wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu siebeneinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte 6,8 Millionen Euro veruntreut hat, heißt es im Bericht. Und weiter: Der Beschuldigte hatte bei Prozessbeginn Mitte Oktober die Vorwürfe eingeräumt. Mit dem Geld der Kunden habe er fehlgeschlagene Finanzgeschäfte ausgleichen wollen. Insgesamt soll er laut Anklage 200 Kunden mit einem Anlagevolumen von 400 Millionen Euro betreut haben. Das betreute Vermögen soll er zwischen verschiedenen Konten hin und her geschoben haben, um nicht aufzufliegen.

Der Angeklagte war laut „RTL“-Bericht von 1988 bis 2017 bei der Castell-Bank beschäftigt und arbeitete bis zu seiner Entlassung Ende August 2017 als Leiter der Kundenbetreuung der Standorte Nürnberg und München. Der Staatsanwalt hatte vor Urteilsverkündung achteinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung fünfeinhalb Jahre, so der Bericht.

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