Zu nah am Index Bafin verlangt höhere Transparenz der Anbieter

Wie die Finanzaufsicht Bafin mitteilt, müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften künftig höhere Transparenzanforderungen erfüllen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, Anleger bei der Fondsauswahl besser zu informieren.

Konkret sollen die Kapitalverwaltungsgesellschaften den Angaben zufolge verbindlich festlegen, ob ihre Aktienfonds aktiv oder passiv verwaltet werden. Zudem sollen die Fondsanbieter ihre Festlegung durch eine auf den konkreten Fonds bezogene Begründung plausibilisieren. Darüber hinaus sollen die Gesellschaften Anleger stärker als bisher auf einen vorhandenen Referenzwert und den Grad der Abweichung des Fonds hinweisen.

Die Angaben sollen für jeden Teilfonds des Investmentvermögens ausgewiesen werden. Zudem ist die grafische Darstellung – die Gegenüberstellung der Wertentwicklung des Investmentvermögens und  entsprechenden Referenzwertes – für jede Anteilklasse gesondert aufzuführen.

Die zusätzlich erforderlichen Angaben sind in den Verkaufsprospekt aufzunehmen. Die Umsetzung erfolgt im Wege einer Veröffentlichung. Bis spätestens 31. Dezember 2017 müssen die Fondsanbieter ihre Unterlagen entsprechend der Vorgaben anpassen.

Die Vorgaben gelten für alle Anbieter von deutschen Aktienfonds mit einem in den Anlagebedingungen festgelegten Aktienanteil von mindestens 51 Prozent oder einem anhand der Beschreibung der Anlagestrategie im Verkaufsprospekt erkennbaren Anlageschwerpunkt in Aktien. Die konkrete Ausformulierung der einzelnen Punkte zur Aufnahme in die Verkaufsprospekte finden Sie hier.

Untersuchung der Bafin und ESMA

Zum Hintergrund: Die Praxis, Fonds in den Vertriebsunterlagen als aktiv verwaltet zu bezeichnen, obwohl sie jedoch eng an einen Referenzwert anliegen und daher eher eine passive Anlagestrategie zu verfolgen scheinen – sogenanntes Closet Indexing – soll vermieden werden. Der Hauptvorwurf in diesem Zusammenhang ist, dass Anleger in den Vertriebsunterlagen nicht ausreichend über die Anlagepolitik des Fonds informiert und möglicherweise sogar in die Irre geführt werden.

Die Bafin hat 2016 bei einer Untersuchung – in Folge einer im Wesentlichen quantitativen Analyse der Europäischen Wertpapieraufsicht ESMA – 290 deutsche Aktienfonds einer quantitativen und prozessorientierten Untersuchung unterzogen. Abgefragt wurden die Kennzahlen Bestimmtheitsmaß, Tracking Error und der Active Share, soweit von der Gesellschaft erhoben.

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Ferner hat die Bafin auch detaillierte Stellungnahmen zum aktiven Ansatz bei ausgewählten Fonds, vorgehaltenen Ressourcen, Entstehungsprozessen von Anlageentscheidungen sowie Arbeitsabläufen bei der aktiven Verwaltung von Fonds angefordert und ausgewertet.

Nach Auswertung hat die Finanzaufsicht eigenen Angaben zufolge vereinzelt auffällige Fonds entdeckt, die nah am Referenzindex liegen. Es hätten sich jedoch keine Fälle ergeben, in denen ein als aktiv deklarierter und entsprechend vergüteter Fonds ausschließlich einen Index nachbildet.

Bei den Einzelfällen finde kein aktiver Vertrieb mehr statt oder eine Verschmelzung stehe an. Darüber hinaus liege die Vergütung dieser Fonds deutlich unter den für einen Aktienfonds üblichen Gebühren. Daher bedurfte es den Angaben zufolge keines Eingriffs in bestehende Vergütungsstrukturen.

Die Abfrage der Bafin beschränkte sich auf OGAW-Aktienfonds mit einer tatsächlichen oder vertraglichen Aktienquote von mehr als 50 Prozent, die zwischen 2011 bis 2015 aufgelegt waren und ein Fondsvolumen von mehr als 10 Millionen Euro aufwiesen.

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