Angebliche Pflichtverletzung Zahnärzte-Versorgungswerk fordert 82 Millionen von Wirtschaftsprüfer

Blick auf Berlin: Das Versorgungswerk der Zahnärzte aus der Bundeshauptstadt hat Klage eingereicht.

Blick auf Berlin: Das Versorgungswerk der Zahnärzte aus der Bundeshauptstadt hat Klage eingereicht. Bildquelle: Imago Images / Sabine Gudath

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) zieht erstmals eine Wirtschaftsprüfergesellschaft zur Verantwortung. Die Forderung: knapp 82 Millionen Euro Schadenersatz für Auszahlungen, die das Versorgungswerk zwischen Oktober 2024 und April 2025 vorgenommen haben soll. Das geht aus Unterlagen hervor, die rbb24 vorliegen sollen.

Die betreffende Gesellschaft hatte den Jahresabschluss des VZB demnach für 2023 geprüft und testiert. Nach Auffassung des VZB kamen die Prüfer ihren Pflichten dabei nicht nach: Sie sollen nicht einmal stichprobenartig überprüft haben, ob einzelne Investitionen und Darlehensvergaben aufsichtsrechtlich zulässig waren.

Hätten sie entsprechende Mängel festgestellt und die Gremien informiert, wären nach Darstellung des VZB keine weiteren Zahlungen in diese Anlagen geflossen. Stattdessen habe das Versorgungswerk zwischen Oktober 2024 und April 2025 Auszahlungen in Höhe von 81.998.924,42 Euro vorgenommen, die nach eigener Einschätzung „allesamt als offenkundig rechtswidrig und unzulässig zu beurteilen sind".

Das Finance Magazin schreibt, dass es sich bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft um Baker Tilly handeln soll. Baker Tilly hat dies gegnüber dieser Redaktion nicht bestätigt. „Die Weitergabe von mandats- und auftragsbezogenen Informationen würde einen berufsrechtlichen und strafrechtlichen Verstoß nach § 203 StGB darstellen“, heißt es dazu auf Nachfrage. Ob die Anschuldigungen des VZB und die damit einhergehenden Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind, wird sich zeigen. Zunächst gilt die Unschuldsvermutung.

Zahlungsaufforderung blieb unbeantwortet

Eine erste Zahlungsaufforderung ging der Wirtschaftsprüfergesellschaft demnach im Januar 2026 zu – ohne Reaktion. Anfang Februar folgte ein Mahnschreiben. 

 

Die Anwälte des VZB konkretisieren die Pflichtverletzungen: Die Prüfer hätten demnach nicht erkannt, dass es an einer Besicherung beinahe zu jedem einzelnen Darlehen fehlte, dass Darlehen ohne ausreichende Sicherheiten vergeben wurden und dass Unternehmen die erforderliche Mindestbonität nicht erfüllten. Auch die generelle Unzulässigkeit von Betriebsmittelkrediten sei unbemerkt geblieben. Ob die damalige VZB-Führung den Prüfern alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte, lässt das Schreiben laut rbb24 offen.

Ermittlungen und Neubewertung des Portfolios

Der Fall steht im Kontext eines umfassenderen Skandals: 2025 wurden Vorwürfe der Misswirtschaft und Vorteilsnahme gegen frühere Verantwortliche öffentlich. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen ehemalige Mitglieder des Verwaltungsausschusses; ob es zu einer Anklage kommt, ist offen. Es gilt ebenfalls die Unschuldsvermutung.

Im Frühjahr 2025 wurden die Aufsichtsgremien des VZB neu gewählt. Der neue Verwaltungsausschuss gab im Sommer 2025 eine unabhängige Portfoliobewertung in Auftrag. Das Ergebnis: Der Wert der Kapitalanlagen wird nur noch auf rund 1,1 Milliarden Euro geschätzt, gegenüber zuvor etwas mehr als zwei Milliarden Euro. Ende 2025 informierte die neue VZB-Führung die Mitglieder über höhere Monatsbeiträge. Welche Konsequenzen die Finanzprobleme für laufende und künftige Renten haben, ist bislang unklar.

Das VZB beabsichtigt, auch gegen weitere frühere Wirtschaftsprüfer vorzugehen. Das Kammergericht prüft derzeit, ob das Landgericht Berlin für die Schadensersatzklagen zuständig ist. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen