Der Bundestag hat am 24. April die Novelle des Steuerberatungsgesetzes verabschiedet. Das verschärfte Fremdbesitzverbot untersagt es fachfremden Kapitalgebern künftig, Steuerberatungsgesellschaften zu beherrschen. Peter Lenz, Partner und Geschäftsführer bei Ypsilon, sieht durch die Neuregelung unabhängige Kanzleien klar im Vorteil.
Finanzinvestoren haben den Markt verändert
Zuletzt drängten immer mehr Finanzinvestoren in die Branche. Große Fonds wie KKR, Blackstone oder EQT sind bereits bei Steuerkanzleien aktiv. Lenz erklärt: „Die Branche befindet sich in einem strukturellen Umbruch und einer starken Konsolidierung. Steuerberater sind attraktive Investitionsziele, da sie sehr planbare Einnahmen haben, oft vor einem Nachfolgeproblem stehen und der Markt fragmentiert ist.“ Er spricht von der „Corporatization“ (also Umwandlung in eine unternehmensorientierte Struktur) eines klassischen freien Berufs.
Unabhängige Kanzleien profitieren
Inhabergeführte Kanzleien seien unternehmerisch freier, spezialisierter und flexibler, so Lenz. Da keine Gewinne an externe Kapitalgeber abgeführt werden, könnten sie stärker in Mitarbeiter und Strukturen investieren. Plattformkanzleien in Investorenhand hätten zwar Vorteile bei Skalierbarkeit und Markenbildung – doch Lenz ist überzeugt: „Wir sind der Meinung, dass die Vorteile bei unabhängigen Kanzleien überwiegen. Das Hauptargument dafür ist, dass die Beratung qualitativ besser ist. Dies liegt im Kern an der besseren Mandantenbeziehung, der höheren Spezialisierung und der deutlich geringeren Personalfluktuation.“
Noch offen ist, welche Folgen das Verbot für bereits investorengetragene Kanzleien hat. Lenz mahnt zur Beobachtung: „Man muss abwarten, welche Folgen das Fremdbesitzverbot insbesondere für bestehende, bereits in Fremdbesitz befindliche Kanzleien hat.“ Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich bislang nicht eindeutig positioniert. Der Bundesrat hat der Novelle zunächst nicht zugestimmt; Ypsilon erwartet dennoch eine baldige Verabschiedung. Das Fremdbesitzverbot gilt ab dem Tag nach der Verkündung.