Die Aufsichtslast für Wertpapierfirmen soll leichter werden, oder besser, proportional zur Größe der Firma und der Risikoanfälligkeit ihres Geschäftsmodells ausfallen. Künftig unterliegen Finanzportfolioverwalter, Anlagenberater und Anlage- und Abschlussvermittler im Regelfall dem Wertpapierinstitutsgesetz, kurz WpIG. Die KWG-Aufsicht ist dann Geschichte.
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In unserem kostenlosen Whitepaper „Neue Aufsicht für Vermögensverwalter“ gehen erfahrene Regulierungsexperten auf das neue Regime ein. Sie erklären, was es können soll und für die Branche bedeutet. Und der Chef-Justiziar vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter beurteilt...
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Die Aufsichtslast für Wertpapierfirmen soll leichter werden, oder besser, proportional zur Größe der Firma und der Risikoanfälligkeit ihres Geschäftsmodells ausfallen. Künftig unterliegen Finanzportfolioverwalter, Anlagenberater und Anlage- und Abschlussvermittler im Regelfall dem Wertpapierinstitutsgesetz, kurz WpIG. Die KWG-Aufsicht ist dann Geschichte.
In unserem kostenlosen Whitepaper „Neue Aufsicht für Vermögensverwalter“ gehen erfahrene Regulierungsexperten auf das neue Regime ein. Sie erklären, was es können soll und für die Branche bedeutet. Und der Chef-Justiziar vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter beurteilt das neue Regelwerk.
Lesen Sie, wie die Experten das neue Aufsichtsregime betrachten und was der 26. Juni 2021, denn dann tritt das WpIG in Kraft, für die Zunft der Vermögensverwalter bedeuten könnte.